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Nachbarschaftsstreit

Gericht lässt Wirtin weiterkochen und feiern

Grischow / Lesedauer: 3 min

Vier Jahre dauerte der Streit mit einem Nachbarn der Speichergaststätte in Grischow an. Doch nun fällte das Verwaltungsgericht in Greifswald eine Entscheidung.
Veröffentlicht:28.06.2019, 21:20

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Die Zeit der Tränen, der Ungewissheit und der Angst um ihre Existenz ist für Ines Kolbe endlich vorbei. Der Grischower Speicherwirtin in der Gemeinde Ivenack fällt ein riesiger Stein vom Herzen. Sie kann wieder aufatmen und sich aus ganzem Herzen freuen. Denn der eine Nachbar, der sie seit vielen Jahren mit Beschwerden, Klageandrohungen bombardiert und zuletzt sogar eine Klage zum Entzug ihrer Gaststättenerlaubnis angestrengt hatte, hat vor Gericht den Kürzeren gezogen.

„Das Verfahren ist eingestellt“, jubelte Ines Kolbe. Sie habe immer gehofft, dass es so kommen wird, dass entschieden wird, dass alle Anschuldigungen an den Haaren herbeigezogen sind und ihr Nachbar den Prozess verlieren wird. „Aber man konnte ja nicht sicher sein“, meinte sie. So hatten die Wirtin und ihre Angestellten 1525 bange Tage, wie sie mitgezählt hat. Doch in der vergangenen Woche fand nun die Verhandlung beim Verwaltungsgericht in Greifswald statt.

Tatsächlich lief das Gerichtsverfahren gegen das Amt Stavenhagen. Die Verwaltung hatte Ines Kolbe im Jahr 2007 die Gaststättenerlaubnis erteilt. Die Gemeinde und die meisten Anwohner standen hinter der Wirtin. Der Nachbar, der sich von Lautstärke, Küchengerüchen, Reisebussen belästigt fühlte, und der sogar behauptet hatte, dass die Wirtin Essensreste in seine Hecke gekippt und Gäste in die Pflanzen uriniert hätten, wollte dagegen, dass sie ihre Gaststättenerlaubnis verliert. Damit hätte er Ruhe gehabt. Er strengte das Verfahren an, weil er meinte, dass der Speicher im allgemeinen Wohngebiet eine Wohngebietsgaststätte sei und gar keine überregionalen Gäste empfangen dürfe.

Doch die fünf Richter entschieden anders. Ines Kolbe darf weiter ihre Gaststätte betreiben. „Der Vortrag der Gegenseite war nach Ansicht der Richter nicht ausreichend“, schilderte Anwalt Hans-Volker Fischer, der das Amt Stavenhagen vertrat. Wer in die Nähe einer Gaststätte zieht, müsse wissen, dass es dort auch mal laut sein wird, gab er die Aussage der Richter wieder. Die hätten außerdem bemängelt, dass der Kläger kein Vorverfahren durchlaufen habe. Er hätte erst beim Amt Stavenhagen darum bitten müssen, die Gaststättenerlaubnis einzuziehen. Bei einer Ablehnung hätte er Widerspruch einlegen und erst dann vor Gericht ziehen können.

Markus Grigat, Anwalt von Ines Kolbe, berichtete, dass von der Gegenpartei weder der Kläger noch dessen Anwalt anwesend waren. „Das ist schon ungewöhnlich“, sagte er. Grigat hatte den Eindruck, dass der Nachbar zuletzt gar nichts mehr in dem Verfahren beigesteuert hat. „Ich habe das Gefühl, dass die Luft raus ist.“ Die Wirtin hatte im Laufe der Jahre vom Amtsgericht die Auflage bekommen, Lärmrichtwerte einzuhalten. Das tue sie. Deswegen gebe es keinen Grund, die Gaststätte zu untersagen. Die Klage sei auch in der Sache unbegründet gewesen. „Die Gegenpartei hat auf ganzer Linie verloren“, sagte Anwalt Grigat.

Ines Kolbe postete auf Facebook ein riesiges Dankeschön an ihre Unterstützer, die ihr immer wieder Mut zusprachen, und bekam viele Gratulationen zu der freudigen Nachricht. „Ach liebe Wirtin mach weiter so, das macht die Gäste froh“, hieß es gar auf einer Postkarte. Nun könne sie endlich notwendige Investitionen angehen. Der Nachbar war für Nachfragen nicht zu erreichen.