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Gnoien streitet über Geburtstags-Glückwünsche

Gnoien / Lesedauer: 1 min

Die Bürgermeister sollen erst ab dem 100. Geburtstag jedes Jahr gratulieren dürfen. Die Empörung darüber ist groß.
Veröffentlicht:26.12.2018, 13:45

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Nach den vielen guten Wünschen zum Fest richtet sich der Blick nun allmählich aufs neue Jahr. Und da könnte es mit den Glückwünschen in der Stadt Gnoien und den umliegenden Gemeinden nicht mehr ganz so gut laufen wie zuvor. Jedenfalls wenn es nach dem Amt Gnoien geht.

Mit einem einzigen Satz hat das Einwohnermeldeamt jetzt für helle Empörung in der Stadt Gnoien gesorgt. „Gratulationen der Bürgermeister/innen zu Altersjubiläen erfolgen ab dem 70. Geburtstag alle fünf Jahre und ab dem 100. Geburtstag jedes Jahr“, verkündete das Amt die neue Glückwunsch-Regel.

Gnoien fordert Herausgabe der Daten

Die Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten. „In Gnoien ist es seit Jahren guter Brauch, zum 70., 75. und ab dem 80. Geburtstag dann jährlich ein Glückwunschschreiben aufzusetzen“, konterte Bürgermeister Lars Schwarz (CDU). Zum 85. und ab dem 90. Geburtstag besuche er sogar persönlich die Jubilare: „Es ist dann jedes Mal eine große Freude, glückliche Menschen zu sehen.“ Das wolle er auch künftig nicht missen. Zumal es in seiner Amtszeit doch noch nie einen 100. Geburtstag in seiner Stadt gegeben habe. „Ich fordere die Amtsverwaltung auf, die Übermittlung der Meldedaten weiterhin zu ermöglichen“, erklärte Schwarz.

Das Amt beruft sich auf das Bundesmeldegesetz. Darin sei die Weitergabe der Daten genau geregelt: „Wir haben da keinen Handlungsspielraum. Diese Regelungen sind nicht neu. Wir haben sie bisher nur nicht umgesetzt”, sagte Janette Höter von der Amtsverwaltung.