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Eine Malchinerin will Gerechtigkeit

Klage gegen Abwassergrundgebühren

Stavenhagen / Lesedauer: 3 min

Marie und Günter Breitsprecher wollen es jetzt genau wissen. Sie legen beim Verwaltungsgericht in Greifswald Klage gegen den Wasserzweckverband Malchin-Stavenhagen ein. Ihnen sind die neuen Grundgebühren für Abwasser ein Dorn im Auge.
Veröffentlicht:18.05.2015, 06:00

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Über so eine Klage haben schon einige Leute rund um Malchin und Stavenhagen nachgedacht. Bisher schreckten aber alle Bürger vor den Kosten und Mühen eines solchen Gerichtsverfahrens zurück. Obwohl sie ziemlich sauer sind, dass der Wasserzweckverband Malchin-Stavenhagen die Abwassergrundgebühr in diesem Jahr um 117 Prozent angezogen hat, und obwohl sie auch erhebliche Probleme mit der erstmaligen Grundgebühr für private Kleinkläranlagen haben.

Doch nun hat eine Bürgerin aus dem Malchiner Ortsteil Jettchenshof diesen Schritt gewagt. Marie Breitsprecher reichte gemeinsam mit ihrem Mann Günter Klage beim Verwaltungsgericht in Greifswald ein. Marie Breitsprecher arbeitete früher in einem Klärwerk bei Berlin. Sie kennt sich deswegen gut mit der Materie rund ums Abwasser aus. Gemeinsam mit Roland Baldeweg aus Neubauhof (Stavenhagen) hatte sie auch schon Bürger zusammengetrommelt und sie ermuntert, Widersprüche gegen die drastische und in ihren Augen ungerechte Gebührenerhöhung einzureichen.

"Keine Gleichheit vor dem Gesetz"

„Ich hätte nicht damit leben können, wenn ich die Sache angestoßen habe und sie nicht zu Ende führe“, betonte Marie Breitsprecher. Bei ihren Kontakten mit der Rechtsaufsicht des Landkreises verdichtete sich ihre Annahme, dass sie von Institutionen keine grundsätzliche Hilfe bekommen wird. So nahm sie sich schließlich einen Anwalt und griff zum Mittel der privaten Klage.

Treibende Kraft ist ihr Gerechtigkeitssinn: „Für mich ist die Gleichheit vor dem Gesetz nicht gewahrt.“ In der Klageschrift ist von einem Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz die Rede. Denn mit den neuen Grundgebühren für Kleinkläranlagen würden Alleinstehende und Zweipersonenhaushalte benachteiligt. „Je weniger Schlamm ich produziere, desto höher wird der Anteil der Grundgebühr“, erläutert sie. Bei größeren Wohnobjekten bewegte sich der Preis pro Kubikmeter Schlamm nach unten, hat Frau Breitsprecher errechnet. Bei einem Haus mit 24 Wohneinheiten gebe es pro Person und Jahr eine Entlastung von 8 Euro je Kubikmeter Klärschlamm. Eine alleinstehende Person hätte 14,57 Euro mehr zu zahlen als vorher. Auch die geforderten Vorauszahlungen für diese Grundgebühren sind in ihren Augen rechtswidrig.

Für die politische Unterstützung bei den vielen Fragen um die Grundgebühren hat Marie Breitsprecher nur Kritik übrig. „Wir hatten in Malchin vier Bürgermeisterkandidaten“, sagt sie. Nur einer von ihnen habe sich ein bisschen für die Problematik interessiert. In den Wahlkampfveranstaltungen sei es aber fast nur um die Interessen junger Leute gegangen. „Doch was machen sie für die älteren Menschen?“, fragt sie. Da habe keiner geholfen, sich gegen die Benachteiligung von Senioren und Alleinstehenden bei der Grundgebühr einzusetzen.