StartseiteRegionalMecklenburgische SchweizMalchiner wegen zweier Messerattacken vor Gericht

Amtsgericht Neubrandenburg

Malchiner wegen zweier Messerattacken vor Gericht

Malchin / Lesedauer: 2 min

Wegen eines Streits und zehn Euro Schulden soll ein 43-Jähriger Bekannte und einen Polizisten niedergestochen haben. Jetzt steht der Mann vor Gericht.
Veröffentlicht:15.03.2019, 16:08
Artikel teilen:

Im Prozess am Amtsgericht Neubrandenburg wegen zweifachen versuchten Totschlags und Körperverletzung am Landgericht Neubrandenburg hat der Angeklagte geschwiegen. Der 43 Jahre alte Mann, der aus Malchin stammt, hörte sich zu Prozessbeginn am Freitag reglos die Anklage an. Anschließend machte er dazu auf Anraten seines Verteidigers aber keine Angaben.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im August und im Oktober 2018 zwei Bekannte in Wohnungen mit Messern schwer verletzt und auf einen Polizisten eingestochen haben. Der Beamte blieb durch eine Schutzweste unverletzt.

Die Schwurgerichtskammer schloss die Öffentlichkeit für den weiteren Prozess inzwischen aus. Dem zuletzt arbeitslosen Angeklagten droht die dauerhafte Unterbringung im Maßregelvollzug – einer psychiatrischen Haftklinik – wie Richter Jochen Unterlöhner sagte. Und bei der Prüfung kämen sehr private Details aus den Krankheitsbefunden zur Sprache.

Polizist hatte Pistole gezogen

Der 43-Jährige hatte sich laut Anklage am 25. Oktober mit einem Bekannten in dessen Wohnung in Malchin getroffen. Beide tranken Alkohol. Der Bekannte sei kurz weggegangen und zurückgekommen. Da habe der 43-Jährige ihn mit einem Springmesser in die Herzgegend gestochen. Dazu soll er „Verrecke Du Arsch“ gerufen haben. Nachbarn hörten den Lärm und riefen die Polizei.

Als zwei Beamte kamen, stellten sie den Mann im Treppenhaus zur Rede. Obwohl ein Polizist seine Pistole gezogen und eine Warnung gerufen habe, habe der Verdächtige auf den anderen Beamten eingestochen. Dann wurde der 43-Jährige überwältigt. Er kam in U-Haft und im Januar 2019 in eine psychiatrische Klinik.

Angeklagter mit Handschellen gesichert

Später wurde bekannt, dass der Tatverdächtige bereits im August in Neubrandenburg auf ähnliche Weise einen Bekannten verletzt haben soll. Damals war es um Schulden von zehn Euro gegangen. Er sei in die Wohnung gestürmt und habe auch die Lebensgefährtin des Mannes verletzt. Die Geschädigten hatten sich laut Anklage im Wohnzimmer verbarrikadieren können, dann sei der Verdächtige wieder gegangen.

Vor Gericht wurden am Freitag zwei Geschädigte als Zeugen gehört, darunter der Polizist. Der Angeklagte blieb auch vor Gericht mit Handschellen gesichert und zwei Begleiter saßen aus Sicherheitsgründen besonders nah bei ihm. Ein Urteil wird für den 27. März erwartet, dies soll wieder öffentlich verkündet werden.