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Stavenhagen

Nasser Weg: Unbekannte demolieren jetzt Absperrung

Stavenhagen / Lesedauer: 2 min

Von Eckhard KruseDie Zeit der moddrigen Füße am Stavenhagener Friedhof ist vorbei. Das Umweltamt erläutert, ob die Kirche in der Pflicht ...
Veröffentlicht:17.05.2013, 02:36

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Von Eckhard Kruse

Die Zeit der moddrigen Füße am Stavenhagener Friedhof ist vorbei. Das Umweltamt erläutert, ob die Kirche in der Pflicht ist.

Stavenhagen.Nun ist es trocken. Die Reuterstadt verbannte die Feuchtigkeit vom Weg zwischen dem Friedhofseingang Wallstraße entlang den Gärten. Wie von Bürgermeister Bernd Mahnke versprochen, wurde besonders die matschige Kurve zwischen Friedhof und Gärten trocken gelegt. Mitarbeiter schütteten den Weg auf, so dass alle Fußgänger dort wieder sicher gehen können und dabei keine moddrigen Schuhe bekommen. Die Stadt erledigte die Arbeiten auf dem Boden der Kirchgemeinde gleich mit. Denn ihr gehört der Weg ab der Kurve in Richtung Gülzower Damm.
Damit der Weg nicht wieder zerwühlt wird, stellte die Stadt in der Nähe der Wallstraße einen Poller auf. Der wackelte nach einigen Tagen schon mächtig. Nach weiteren Tagen lag der Metallpfeiler, der eigentlich den Autoverkehr fernhalten sollte, schon am Wegesrand. Jemand hat ihn herausgenommen. Ob das Randalierer oder Menschen waren, die den ohnehin gesperrten Weg wieder mit dem Auto befahren wollen, lässt sich nur vermuten.
Ob mit der Trockenlegung des Weges auch die kritischen Stimmen der Gartenbesitzer verstummen, wird sich zeigen. Sie bemängelten, dass das Wasser vom abschüssigen Kirch-Friedhof kommt und dann bei Regengüssen den Weg und auch ein paar Gärten unter Wasser setzt.
Indes hat sich eine Mitarbeiterin des Kreisumweltamtes aus Waren den Streitfall noch einmal vor Ort angesehen. Grete Benthien erklärt, ob nun das Landeswassergesetz oder das Wasserhaushaltsgesetz die Zuständigkeiten regelt. Denn die Anlieger hatten beklagt, dass die Kirchgemeinde ihr Regenwasser auf andere Grundstücke ableitet und nicht selbst versickern lässt. Da gibt es Stimmen, die nach dem Landeswassergesetz eine eigene Ableitung oder Versickerung fordern. Der Landkreis hält sich dabei an der Wasserhaushaltsgesetz.
Grete Benthien aus dem Kreisumweltamt kann diese Aussage nur bestätigen. „Das Wasser auf dem Weg steht auf dem eigenen Grundstück der Kirchgemeinde“, erläuterte sie. Hier bestehe für die Kirche somit keine Verpflichtung. Das Wasser, das den abschüssigen Weg und vom Friedhof herunterläuft, ist für die Amtsmitarbeiterin kein Wasser, das eingeleitet werden muss. Es sei natürliches Wasser, das aufläuft. Damit bestehe keine Pflicht zur Ableitung oder Versickerung auf dem eigenen Grundstück. Auf einem Friedhof könne man wohl kaum eine Kanalisation anlegen.

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