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Brutaler Übergriff auf Partnerin

Prügel wegen angebranntem Essen

Dargun / Lesedauer: 3 min

Ein 40-jähriger Angeklagter gab jetzt zu, dass er seine Freundin brutal geschlagen hat. Mit den Füßen will er sie aber nicht getreten haben. Doch Bilder von der verletzten Dargunerin sprechen eine andere Sprache.
Veröffentlicht:01.12.2014, 16:19

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Richter Jörg Langhof ist entsetzt. Der Grundjargon des Angeklagten sei unter aller Würde, findet er. Olsch und Alte sind noch die harmlosesten Titel, die Thomas W. (Name geändert) für seine Freundin findet. Im Viertel werde immer so gesprochen, rechtfertigt sich der 40-jährige Darguner. Er soll seine Partnerin verprügelt haben. Und nicht nur das, auch wegen Beleidigung von Nachbarn sitzt er an diesem Tag auf der Anklagebank im Amtsgericht Demmin. Doch was er seiner 39-jährigen Freundin Mitte November 2013 angetan haben soll, wiegt am schwersten.

An jenem Herbsttag soll er ausgerastet sein, weil sie Kartoffeln anbrennen lassen hatte. Er schlug ihr mehrfach ins Gesicht und soll sie mit Füßen getreten haben, so die Vorwürfe. Die Folgen: Jochbeinbruch, Blutergüsse, Nasenbein kaputt. Fotos von der verletzten Frau lassen erahnen, wie stark Thomas W. wohl zugeschlagen hat – mit 1,75 Promille im Blut. „Es gab schon die ganze Woche Stress, ich war sauer“, erinnert sich der Angeklagte. „Ja, ich habe sie geschlagen und an den Haaren aus der Wohnung geschmissen, aber ich habe sie nie mit den Füßen getreten.“

Entschuldigung mit Blumen

Er wolle nicht lange „herumeiern“, es sei nicht cool von ihm gewesen, meint er. Zwei- oder dreimal habe er ihr „eine gebongt“. Er sei wahrlich nicht stolz darauf. „Aber mir gingen so einige Dinge auf den Sack“, rechtfertigt er sich. Immer wieder habe sie ihm vorgeworfen, dass er fremd gehen würde. „An diesem Abend hat es mir einfach gereicht.“ Mit zwei, drei Mann hätten sie zuvor zusammen gesessen, eine Flasche Klaren, eine Kräuter und ein paar Bier getrunken. Das sei damals Standard gewesen. „Im Mai habe ich aber aufgehört zu saufen“, beteuert Thomas W.

Nach den Schlägen habe er sich gleich mit seiner Frau wieder versöhnt, ihr am nächsten Tag Blumen mitgebracht. „Ich weiß auch nicht, was da mit mir war.“ Ihm tue das alles so Leid. Die Freundin wirkt eingeschüchtert. Sie ist nervös. „Es ging alles so schnell“, sagt sie. Sie könne sich nicht mehr genau erinnern. Mit bloßer Hand habe er zugeschlagen, weiter nichts. Na ja, wenn man Kartoffeln anbrennen lässt, dann könne man schon in Rage kommen, versucht sie ihren Partner zu verteidigen.

Schon mehrere Eintragungen im Strafregister

Der Richter ist fassungslos. „Sie haben nicht Schuld, es ist falsch, dass Sie Schuld sind“, redet Langhof eindringlich auf die Zeugin ein. Wenn Kartoffeln anbrennen, besorge man sich neue. „Das ist kein Grund für eine Prügelei“, stellt er klar.

Die Frau wollte keine Anzeige erstatten. Doch es bestand ein besonderes öffentliches Interesse, begründet die Staatsanwältin, warum Thomas W. dennoch auf der Anklagebank sitzt. Der 40-Jährige hat neun Eintragungen im Strafregister, unter anderem auch wegen gefährlicher Körperverletzung. Für die Staatsanwältin kommt nur eine Freiheitsstrafe in Frage. Sie fordert 11 Monate auf drei Jahre Bewährung.

Der Verteidiger indes hält eine Geldstrafe für angemessen. Doch das Gericht sieht das anders. Es verurteilt Thomas W. zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf vier Jahre zur Bewährung. Zudem muss der Angeklagte 100 Arbeitsstunden gemeinnützig leisten und ein Anti-Gewalttraining absolvieren. Thomas W. heult.