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Teterower erklären Gartenqualm zum Brauchtumsfeuer

Teterow / Lesedauer: 1 min

Immer wieder fragen sich Kleingärtner, unter welchen Umständen Gartenabfälle verbrannt werden dürfen und wann nicht. Ein Teterower Kleingartenverein geht da auf Nummer sicher.
Veröffentlicht:15.10.2017, 07:00

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Der zweite Oktobersonnabend wurde von vielen Gartenfeuern begleitet. Etliche Rauchschwaden zogen durch die Städte und Dörfer der Mecklenburgischen Schweiz. Doch bei Kleingärtnern herrscht immer noch Unsicherheit, in welchen Fällen sie Gartenabfälle ausnahmsweise verbrennen dürfen und wann es verboten ist.

In der Teterower Kleingartenanlage „Uns Hüsung“ zündete man Feuer an und berief sich dabei auf die Ausnahmeregelungen der Landesverordnung. In der Gartenanlage „Bergring“ Teterow ging man lieber auf Nummer sicher und meldete ein gemeinschaftliches Brauchtumsfeuer an. „Wir machen solche Feuer schon immer“, sagte der Vereinsvorsitzende Klaus Brandt. Als Anlass wurde ein Erntefest oder auf plattdeutsch „Austköst“ angegeben. Die Stadtverwaltung hatte jedenfalls nichts dagegen.