StartseiteRatgeberWer haftet für Vandalismus-Schäden am Auto?
Zombies, Geister und andere schauerliche Gestalten ziehen zu Halloween durch die Straßen – und natürlich auch vorbei an parkenden Autos. Doch wer haftet, wenn Streiche oder Übermut der Feiernden zu Schäden an Fahrzeugen führen?
Beschädigungen wie etwa Kratzer gelten in der Regel als Vandalismus, für die nur eine Vollkaskoversicherung aufkommt, erklärt der Deutsche Anwaltverein (DAV). Eine Teilkasko reicht nicht, damit allein müssen Autofahrer die Reparatur aus eigener Tasche zahlen. Lässt sich der Täter ermitteln, kann dieser natürlich haftbar gemacht werden.