Im Prozess um einen Fall von Selbstjustiz in Lärz (Mecklenburgische Seenplatte) ist die Hauptangeklagte zu vier Jahren und neun Monate Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Neubrandenburg sprach die 27-Jährige am Dienstag der gefährlichen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Aussetzung schuldig. „Sie haben aus völlig überzogener Wut gehandelt“, sagte Richterin Daniela Lieschke.
Zwei Helfer der Frau verurteilte das Landgericht wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu je acht Monaten Haft. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Frau hatte gestanden, einen Nachbarn am 28. Februar 2021 in dessen Wohnung geschlagen, misshandelt und danach mit Helfern zu einer alten Bunkeranlage auf einem munitionsverseuchten Gebiet verschleppt zu haben. Das Opfer hatte massive Verletzungen. Der Geschädigte konnte sich selbst befreien und überlebte knapp.
Ein vierter Angeklagter, der Ex-Mann der 27-Jährigen, wurde wegen des Vorfalls freigesprochen, bekam aber eine Bewährungsstrafe wegen Drogenbesitzes in großer Menge. Die Strafen sind noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe. Der Vorwurf des versuchten Mordes wurde nach dem Geständnis der 27-Jährigen aber fallengelassen.
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Für zwei mutmaßliche Helfer verlangte die Staatsanwältin aufgrund deren geringer Beteiligung an Körperverletzungen Haftstrafen von fünf sowie acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Einem vierten Angeklagten sei nur der Besitz großer Mengen Drogen nachzuweisen gewesen, was auch mit einer Bewährungsstrafe geahndet werden sollte. Die Verteidiger forderten durchweg deutlich geringere Strafen.
Die 27-jährige hatte gestanden, einen Nachbarn am 28. Februar 2021 in dessen Wohnung geschlagen, misshandelt und danach zu einer alten Bunkeranlage verschleppt zu haben. Das Opfer war schwer verletzt, konnte sich aber aus dem Bunker befreien und überlebte knapp.
Nacktbilder des Sohnes auf Handy des Opfers
Als Grund für ihre Gewaltattacke hatte die Hauptangeklagte Nacktbilder ihres damals fünfjährigen Sohnes auf dem Handy des Nachbarn angegeben. Ermittlungen gegen den Nachbarn wegen Verdachts des Kindesmissbrauchs waren zuvor eingestellt worden. Die Urteile sollen am Nachmittag verkündet werden.