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Pressefreiheit

Amtsgericht weist Klage gegen Blog-Betreiberin ab

Waren / Lesedauer: 2 min

Mit Verweis auf Meinungs- und Pressefreiheit hat das Amtsgericht Waren eine Klage des Malchower Bürgermeisters René Putzar gegen die Betreiberin des Portals „Wir sind Müritzer” abgewiesen.
Veröffentlicht:16.04.2019, 09:21

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Der Malchower Bürgermeister René Putzar (parteilos) ist mit einer Unterlassungsklage gegen Antje Rußbüldt-Gest, die Betreiberin der Internetseite „Wir sind Müritzer”, unterlegen. Wie das Amtsgericht Waren am Dienstag verkündete, wurde die Klage abgewiesen. Putzar wollte Rußbüldt-Gest dazu verpflichten, eine Passage über sein Verhalten und angebliche Äußerungen in einer Stadtvertretersitzung nicht mehr weiter zu verbreiten. Außerdem sah er sich durch den Beitrag der Journalistin, in dem es um Äußerungen Putzars über Homosexuelle ging, verunglimpft.

Der Richter sah das allerdings nicht so. In einer kurzen Begründung erklärte er, der strittige Artikel Rußbüldt-Gests habe die Grenze zur Schmähkritik „nicht nur nicht überschritten, sondern nicht einmal erreicht.” Auch sei Putzar in dem Artikel nicht persönlich, sondern als Amtsperson angegriffen worden. Als solche müsse er sich von der Presse aber grundsätzlich mehr gefallen lassen als ein Privatmann. Hinzu komme, dass einige Äußerungen, auf deren Unterlassung Putzar geklagt hatte, so wie in der Klage dargestellt, in dem Artikel gar nicht getätigt worden seien.

Antje Rußbüldt-Gest: "Das Gericht hat im Sinne der Pressefreiheit geurteilt"

Die Journalistin reagierte erleichtert auf die Abweisung der Klage: „Ich bin wirklich froh”, sagte sie unmittelbar nach der Urteilsverkündung dem Nordkurier: „Das Gericht hat im Sinne der Pressefreiheit geurteilt – und das ist gut so.”

Putzar erschien nicht zur Verkündung, auch sein Anwalt war nicht anwesend. So erfuhr er erst durch einen Anruf des Nordkurier von dem Urteil – und wollte sich inhaltlich zunächst nicht dazu äußern: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich zunächst die Urteilsbegründung lesen möchte”, sagte Putzar. Er ergänzte allerdings: „Ich finde es bedenklich, dass sich jemand, der behauptet, Presse zu sein, ohne den Nachweis darüber zu erbringen, unter dem Mäntelchen der Pressefreiheit verstecken kann.” Das Urteil sei aus seiner Sicht „auch ein Schlag ins Gesicht für die reguläre Presse.” Bereits in der Hauptverhandlung war deutlich geworden, dass Putzar und die Journalistin offenbar ein schwieriges Verhältnis haben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Putzar kann dagegen Berufung vor dem Landgericht einlegen. Die Kosten für den Rechtsstreit trägt die Stadt Malchow.