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Getötete Sarah H.

Angeklagter aus Alt Rehse scheitert vor oberstem Gericht

Alt Rehse / Lesedauer: 2 min

Im Fall der getöteten Sarah H. aus Alt Rehse hat das vom mutmaßlichen Peiniger angerufene Bundesverfassungsgericht nun eine Entscheidung getroffen.
Veröffentlicht:17.01.2019, 06:10

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Der mutmaßliche Peiniger der getöteten Sarah H. aus Alt Rehse wird weiter in U-Haft bleiben. Die Beschwerde des Inhaftierten gegen eine weitere U-Haft hat das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe „ohne Begründung” zurückgewiesen. Darüber informierte ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts auf Nordkurier-Anfrage.

Nach einem geplatzten Prozess am Landgericht Neubrandenburg (LG) Mitte September war der Mann aus Alt Rehse freigelassen, später aber wieder ins Gefängnis gebracht worden. Das Oberlandesgericht Rostock (OLG) hatte die Entscheidung des LG korrigiert und Haftbefehl erlassen. Der Fall werde, so war von Pressesprecher Christian Weidlich zu erfahren, voraussichtlich im Februar zum nunmehr dritten Mal am LG aufgerollt. Der mutmaßliche Täter sitzt laut Weidlich in der JVA Bützow.

Im ersten Prozess war der 53-Jährige in Neubrandenburg zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann soll seine Lebensgefährtin im Sommer 2016 im Haus „Rethra“ in Alt Rehse nackt an ein Bett gefesselt und mit einer Peitsche misshandelt haben. Danach ließ er die 32-Jährige laut Anklage gefesselt verhungern und verdursten. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil allerdings kassiert, weil der „Geisteszustand des Angeklagten” nicht genügend untersucht worden sei.

Polizisten hatten die stark verweste Leiche der 32-Jährigen im Haus des Tatverdächtigen gefunden – nachdem sich Nachbarn zum wiederholten Mal wegen Lärmbelästigung beklagt hatten. Der Leichenfund hatte bundesweit öffentliches Interesse ausgelöst – nicht zuletzt, weil Sarah H. seit ihrem Auftritt in der TV-Kuppelshow „Schwer verliebt“ in die Schlagzeilen geraten war.