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Foltertod in Alt Rehse

Angeklagter im Fall Sarah H. bleibt auf freiem Fuß

Alt Rehse / Lesedauer: 2 min

Der Staatsanwalt wird nicht gegen die Entscheidung des Landgerichts Neubrandenburg vorgehen, den Mann aus Alt Rehse aus der U-Haft zu entlassen. Aus einem Grund.
Veröffentlicht:20.02.2019, 17:20

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In Alt Rehse wird diese Entscheidung einige Beklemmungen auslösen: Der Mann, der dort im Sommer 2016 seine Lebensgefährtin Sarah H. zu Tode gefoltert haben soll, bleibt auf freiem Fuß. Wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg, Beatrix Heuer, dem Nordkurier sagte, werde man kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landgerichts Neubrandenburg einlegen.

Dieses hatte vor einer Woche den Haftbefehl gegen den Mann aufgehoben. Eine weitere Untersuchungshaft wäre unverhältnismäßig, sagte Gerichtssprecherin Gabriele Memmel. Denn der Mann war zwar seit Juni 2016 insgesamt 31 Monate in U-Haft, bislang gibt es aber kein rechtskräftiges Urteil. 2017 war er als „vermindert schuldfähig“ eingestuft und zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil allerdings auf und verwies den Prozess zurück ans Landgericht Neubrandenburg. Dieses soll prüfen, ob der Mann möglicherweise ganz schuldunfähig war. Der zweite Prozess platzte jedoch.

Keine Fluchtgefahr unterstellt

Angeklagt ist er wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Er hatte seine Lebensgefährtin Sarah H. in seinem Haus gefesselt und ausgepeitscht, weil er sie für eine BND-Agentin hielt. Danach überließ er sie sich selbst, ohne Essen und ohne Trinken, woraufhin sie starb. Auf Körperverletzung mit Todesfolge steht eine Haftstrafe von höchstens fünf Jahren. Damit hat der Alt Rehser mehr als die Hälfte der zu erwartenden Höchststrafe bereits in U-Haft verbüßt. Das Landgericht unterstellt deshalb keine Fluchtgefahr mehr.

Dieser Auffassung folgt die Staatsanwaltschaft, sagte Beatrix Heuer am Mittwoch auf Nachfrage des Nordkurier. Auch ihre Behörde halte die Fluchtgefahr nach der langen Untersuchungshaft nicht mehr für gegeben. Diese Haltung werde dadurch untermauert, dass er bisher stets zu den – auf Antrag der Verteidigung nicht öffentlich stattfindenden – Verhandlungen der seit 5. Februar laufenden Neuauflage des Prozesses erschienen ist.

Ob der Angeklagte wirklich dauerhaft nach Alt Rehse zurückkehrt, ist allerdings unklar. Als er im Sommer 2018 schon einmal für einige Tage auf freiem Fuß war, hielt er sich bei seiner neuen Freundin in Groß Nemerow auf. Damals schickte ihn das Oberlandesgericht Rostock aber auf Antrag der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wieder zurück in die U-Haft.