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Anwältin erschossen

80-jähriger Warener wegen Totschlags verurteilt

Waren / Lesedauer: 1 min

Im Prozess um die erschossene Anwältin aus Waren ist das Urteil gefallen. Die Verteidigung und die Anklage hatten Haftstrafen gefordert – allerdings in unterschiedlicher Höhe.
Veröffentlicht:28.08.2018, 13:18

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Am Dienstagnachmittag ist das Urteil gegen den 80-jährigen Siegfried B. aus Waren gefallen. Das Gericht sprach den Mann wegen Totschlags und illegalen Waffenbesitzes schuldig, er muss für 7 Jahre und 8 Monate ins Gefängnis. 

Die Verteidiger hatten zuvor 3 Jahre 6 Monate Haft wegen Totschlag in minderschwerem Fall beantragt. Die Staatsanwaltschaft forderte am Dienstag hingegen 8 Jahre 6 Monate Haft wegen Totschlags. "Das war eine Form von Selbstjustiz, die der Staat nicht dulden darf", sagte der Ankläger am Landgericht Neubrandenburg. Die Nebenkläger beantragten eine Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen.

Die Tat sei nicht geplant gewesen. Gleichwohl nannte Richter Jochen Unterlöhner die drei Schüsse auf die Juristin eine "hinrichtungsähnliche Vorgehensweise".

Der Rentner hatte gestanden, eine 67-jährige Rechtsanwältin in deren Warener Kanzlei am 1. Februar erschossen zu haben. Die Tat sei aber nicht geplant gewesen. Im vorangegangenen Streit ging es um eine Summe von etwa 94.000 Euro, die die Anwältin beziehungsweise deren Ehemann dem Angeklagten schuldeten. Trotz eines Gerichtsurteils von 2014 hatten sie das Geld noch nicht zurückgezahlt. Der Streit dauerte insgesamt 19 Jahre.