Fragen nach Sanierung
Anwohner hängen bei Ausbaubeiträgen in der Luft
Waren / Lesedauer: 3 min
Muss er zahlen oder nicht? Und wenn er nicht zahlen will, greift die Stadtverwaltung dann hart durch? Mit diesen Fragen kam jetzt ein Bewohner der Warener Goethestraße zur Stadtvertretersitzung und sprach so einigen Nachbarn aus der Seele – und dem Geldbeutel.
Denn nach dem Schweriner Paukenschlag hängen sie in der Luft. Kurz bevor man sich im Landtag darauf einigte, die bisherige Erhebung der umstrittenen Straßenausbaubeiträge spätestens zum 1. Januar 2020 neu zu regeln, flatterten bei den Anwohnern nämlich die
Vorausleistungsbescheide von der Stadtverwaltung in den Briefkasten. Auch in den von Torsten Butzin.
Vorbescheide mussten erstellt werden
Sind die Bagger schneller als die Politik, dann könnten die Anwohner die großen Verlierer sein und als einer der letzten noch ihren Beitrag zahlen. Zumindest hatte dies Bürgermeister Norbert Möller (SPD) gleich nach Bekanntgabe der Gesetzesänderung gegenüber dem Nordkurier in einem Gespräch anklingen lassen. Auf das Geld der Anwohner, das im Haushalt der Stadt fest eingeplant ist, wolle die Verwaltung zunächst nicht verzichten. Zu anderen Aussagen ließ sich Warens Bürgermeister auch jetzt bei der Stadtvertretersitzung nicht hinreißen.
„Wir handeln auf der aktuellen Gesetzesgrundlage und die heißt, dass wir die Straßenausbaubeiträge erheben müssen. Die Anwohner der Goethestraße haben Vorbescheide bekommen. Das müssen wir machen. Dazu sind wir verpflichtet. Wir werden die Übergangsregelungen abwarten. Wir werden die nächsten Tage und Wochen sehr aufmerksam verfolgen, welche Übergangsbestimmungen es gibt. Wenn wir Möglichkeiten haben, werden die Vorbescheide geändert“, sagte Möller.
Nutzt die Stadt Vollstreckungsmaßnahmen?
Klingt so, als müssten die Anwohner also zunächst zahlen und darauf hoffen, dass sie vielleicht Geld zurückbekommen. Was ist aber, wenn Anwohner nicht zahlen wollen und darauf spekulieren, dass sich die Sache bald erledigt haben wird? Greift die Stadt dann auf Vollstreckungsmaßnahmen zurück und wären solche nach Ansicht der Stadtvertreter und des Bürgermeisters verhältnismäßig und bürgerfreundlich, wenn doch klar ist, dass sich die Rechtslage zeitnah ändert? Dies wollte Torsten Butzin von Norbert Möller in der Einwohnerfragestunde wissen. Butzin meint, dass die Stadt im Rahmen des ihr verwaltungsrechtlich möglichen Ermessens von der Erhebung ohne weiteres absehen könnte.
„Gehen Sie davon aus, dass wir in Kenntnisnahme dessen, was der Landtag beschlossen hat, zunächst warten müssen, was die endgültigen Bescheide für die Goethestraße betrifft. Erst wenn die Übergangsregelungen klar sind, werden wir weitere für Sie verbindliche Schritte einleiten“, sagte Möller.
In der Schwebe hängen auch die Anwohner des sanierten Lindenweges in Penzlin. Denn auch Penzlins Stadtchef Sven Flechner (WPL) wartet auf die Übergangsbestimmungen. Penzlin hatte im September mit Blick auf die Landesentscheidung noch keine Vorausleistungen für kommunalen Straßenausbau von den Einwohnern erhoben. „Ich denke, die Stadtvertretung hat sich zu Beginn 2019 zu positionieren“, erklärte Flechner.
Auch andere Kommunen ziehen ihre Schlüsse aus der Aussage aus Schwerin.