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Landkreis stellt Kontrollverfahren ein

Awo kassierte Fördergelder zu Recht

Zislow / Lesedauer: 1 min

Fünf Monate hat der Landkreis kontrolliert und geprüft – jetzt wurde entschieden und gemahnt.
Veröffentlicht:27.04.2017, 16:22

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Durch Recherchen und Berichterstattung des Nordkurier war der Landkreis im November vergangenen Jahres aufmerksam geworden, dass das mit Fördermitteln gebaute Mehrzweckgebäude auf dem Gelände des Schullandheims in Zislow seit 2014 bereits nicht mehr in Betrieb ist. Der Verdacht, dass für das von der Awo Müritz betriebene Schullandheim Fördergelder in Höhe von 220 000 Euro zu Unrecht kassiert worden waren, hatte zur Einleitung eines Kontrollverfahrens durch den Landkreis geführt. Denn mit dem Einstreichen des Geldes im Jahr 2010 wurde auch eine sogenannte Zweckmittelbindungsfrist festgesetzt – und die besagt, dass die Anlage in Zislow mindestens zwölf Jahre auch als Schullandheim beziehungsweise als Mehrzwechgebäude genutzt werden müsste. Sprich: nicht zweckentfremdet werden darf.

Dies sei nach Ansicht des Landkreises auch nicht geschehen. Die Gesamtbetreibung der Anlage würde nach Auskunft des Landkreises ruhen, weil es im Spätsommer 2014 durch Starkregen zu Wasserschäden im Hauptgebäude gekommen sei. Die Awo Müritz habe nach Mitteilung des Landkreises angekündigt, „dass die Wiederaufnahme der umfassenden Nutzung des geförderten Gebäudes in absehbarer Zeit vorgesehen ist“. Allerdings machte der Landkreis deutlich, dass die Awo verpflichtet sei, Änderungen bei der Nutzung mitzuteilen. Der Landkreis als Bewilligungsbehörde werde deshalb regelmäßige Kontrollen durchführen.