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Arbeitsschutz missachtet

Bei Arbeitsunfall Arm gequetscht

Waren / Lesedauer: 2 min

Weil der Arbeitsschutz aus ungeklärter Ursache missachtet wurde, kam es Montagmittag in einer Warener Bäckerei zu einem gefährlichen Vorfall.
Veröffentlicht:22.10.2018, 15:30

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Ein 55-jähriger Mitarbeiter der Mecklenburger Backstuben in Waren ist am Montag bei einem Arbeitsunfall leicht verletzt worden. Gegen 12.35 Uhr griff der in der Produktionshalle tätige Mitarbeiter entgegen arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen mit dem linken Arm in eine laufende Maschine, in der Brot gegart werde. Dabei sei der linke Arm eingeklemmt worden, informierte die Neubrandenburger Polizeiinspektion.

Mit dem Rettungswagen ins Klinikum

Nachdem der Mann laut um Hilfe schrie, habe ein Kollege den Notschalter der Maschine betätigt. Obwohl sie dadurch zum Stillstand kam, blieb der Arm des Arbeiters trotzdem eingeklemmt. Während der diensthabende Schichtleiter den Rettungsdienst als auch die Feuerwehr alarmierte, sei es dem Technischen Leiter gelungen, die Anlage mit einem Werkzeug zu deformieren, so dass der Arm des 55-Jährigen befreit werden konnte. Mit Quetschungen am Oberarm wurde der Mann mit dem Rettungswagen in das Müritz-Klinikum gebracht. Die Feuerwehr musste wegen des schnellen Handelns nicht mehr eingreifen.

Firma will Vorfall überprüfen

Wie die Geschäftsführerin der Mecklenburger Backstuben, Kathrin Rossa, betonte, sei die Ursache für den Zwischenfall nach wie vor ungeklärt. Von Firmenseite werde nun umgehend untersucht, wie es zu diesem Unfall kommen konnte.

In dem Unternehmen werde Arbeitssicherheit jedoch groß geschrieben, so Kathrin Rossa. „Außerdem werden Ernstfälle wie Brände, aber auch Arbeitsunfälle regelmäßig und auch sehr intensiv geprobt. Es gibt genaue Pläne, was in welchem Fall zu tun ist”, teilte Rossa dem Nordkurier mit. Die Rettungskette habe auch in diesem Fall reibungslos funktioniert, heißt es abschließend. Man wünsche dem Mitarbeiter gute Besserung.

Da ein Fremdverschulden bei dem Arbeitsunfall ausgeschlossen werden kann, handelt es sich um keine Straftat, heißt es seitens der Polizei. Eine Information an das Landesamt für Gesundheit und Soziales, Abteilung Arbeitsschutz werde trotzdem erfolgen.