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Todes-Drama in Alt Rehse

So zeigte TV-Doku den Fall Sarah H.

Alt Rehse / Lesedauer: 2 min

Der Bericht über die zu Tode gequälte Frau lenkte einmal mehr die Blicke nach Alt Rehse. Einwohner sprachen über das Opfer und seinen mutmaßlichen Peiniger.
Veröffentlicht:19.02.2018, 16:39

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„Tödliche Liebe” – zwei Worte einer Fernsehsendung sollten das Leben einer jungen Frau, das in Alt Rehse auf dramatische und gleichsam spektakuläre Weise beendet wurde, zusammenfassen. „Tödliche Liebe” – so hatte der Sender Kabel eins seinen Beitrag am Sonntag über den Fall der zu Tode gequälten Sarah H. betitelt. Damit gelangte die tödliche Geschichte einer jungen Frau nicht nur zu traurigem Ruhm, sondern lenkte die Blicke der Nation einmal mehr in das beschauliche Alt Rehse.

Hier gibt es die Dokumentation in der Mediathek von Kabel eins. (Anmeldung erforderlich)

In einer TV-Serie kamen auch Leute aus dem Dorf zu Wort, berichteten, wie sie den Lebensgefährten und mutmaßlichen Peiniger der damals 32-Jährigen und das ungleiche Paar wahr nahmen. Zur besten Sendezeit flackerte das Leben der jungen Frau über den Bildschirm – in einem Zuge mit anderen vom Sender auserkorenen „Spektakulärsten Kriminalfällen”, wie der Fall eines Kannibalen im hessischen Rotenburg-Wüstefeld und der des US-Serienkillers Todd Kohlhepp. Neben TV-Juristen und Kriminalpsychologen war in der TV-Serie auch die populäre deutsche Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen zum Fall Sarah H. zu Wort gekommen. Sie bezeichnete das Schicksal der jungen Frau als „Verkettung von Bizarrerien beiderseits”.

Der Fall wird wieder aufgerollt

Alt Rehser hofften nach der Festnahme des mutmaßlichen Peinigers von Sarah H. , dass „nach dem Medienrummel und sensationslüsternen Publikum” wieder Ruhe ins Dorf einkehrt und der mutmaßliche Peiniger Axel Ingo G. nie mehr zurück kommt. Doch ob diese Wünsche in Erfüllung gehen, das steht nicht fest. Denn der Fall soll demnächst nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe wieder aufgerollt werden.

Nötig geworden war das, nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg gegen den Mann Mitte Oktober 2017 aufgehoben hatte. Der Angeklagte aus Alt Rehse war im März zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Sein Verteidiger hatte Revision eingelegt. Mit Erfolg. Nun werde es laut Gericht darum gehen, herauszufinden, ob der inhaftierte Verurteilte schuldunfähig sei oder nicht.