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Fehlendes Licht überführt einen Fahrraddieb

Waren / Lesedauer: 2 min

VonSören MusyalDes einen Glück ist des anderen Leid: Weil sein Fahrrad nicht verkehrstauglich war, steht ein Warener nun wegen Hehlerei vor ...
Veröffentlicht:22.05.2013, 02:41

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VonSören Musyal

Des einen Glück ist des anderen Leid: Weil sein Fahrrad nicht verkehrstauglich war, steht ein Warener nun wegen Hehlerei vor Gericht.

Waren.Unglück ist es, ohne Licht am Fahrrad in eine Polizeikontrolle zu geraten. Pech im Unglück wird es, wenn der Drahtesel, auf dem man unterwegs ist, als gestohlen gemeldet ist.
So erging es einem Warener. Das fehlende Licht wurde ihm zum Verhängnis. Eine Anzeige wegen Hehlerei steht nun ins Haus.
Es sei ein Geschenk gewesen, gibt der Angeklagte zu Protokoll – von einem Arbeitskollegen, der eigentlich ebenfalls zur Verhandlung geladen wurde. Denn es scheint sicher, dass der erwischte Radfahrer den Drahtesel nicht selbst entwendet hat. Dass er das Rad geschenkt bekommen habe, glaubt ihm Richter Michael Kasberg. Aber: „Bei Ihnen hätten die Alarmglocken läuten müssen. Wieso sollte Ihnen jemand etwas Wertvolles einfach schenken“, mahnt der Richter.
Da aber die Alarmglocken nicht schellten, muss sich der Warener nun der Hehlerei verantworten. Weil er, wie die Staatsanwältin verliest, „billigend in Kauf nahm, dass der Gegenstand gestohlen ist.“
So habe der Arbeitskollege des Angeklagten das Fahrrad am 17. August 2011 am Gymnasium in Waren gestohlen und nicht, wie behauptet, „gefunden“. Dass dieser den fahrbaren Untersatz weiter verschenkte, hätte den Angeklagten jedoch wundern müssen, so das Gericht. Dieser aber gab sich wohl mit der Aussage zufrieden, sein Kollege selbst habe ein neues Rad.
Ob sich der Angeklagte absichtlich in Unwissenheit flüchtete, als er das Fahrrad erhielt, ist indes egal. Denn – und das weiß eigentlich jeder – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und so entsprach Richter Kasberg dem Antrag der Staatsanwaltschaft, den Warener zu einer „geringen Geldstrafe“ zu verurteilen. 720 Euro muss dieser nun zahlen.

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