Nachdem am Anfang der Woche bekannt wurde, dass bei einem privaten Geflügelhalter in Wredenhagen (Ortsteil der Gemeinde Eldetal im Südwesten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte) die Geflügelpest ausgebrochen ist, bleibt nach Auskunft des Landkreises die Lage unverändert. Ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet sind eingerichtet. In beiden Restriktionszonen gelten strenge Beschränkungen für den Handel mit Fleisch, Eiern und Tieren. In dem „Restriktionsgebiet“, das bis Wittstock reicht, gibt es 410 Tierhalter, bei denen rund 550 000 Hühner, Enten, Gänse und anderes Nutzgeflügel gehalten werden.
„Keine Auffälligkeiten”
Die Geflügelbestände in den Restriktionszonen werden amtstierärztlich überwacht. „Derzeit gibt es keine Auffälligkeiten“, teilte Kreissprecherin Tilla Steinbach am Freitag dem Nordkurier mit. Dennoch ist zunächst keine Lockerung in Aussicht, denn mit der Aufhebung des Sperrbezirks sei frühestens am 12. März zu rechnen und mit der Aufhebung des Beobachtungsgebiets frühestens zum 21. März. „Dabei gelten die Einschränkungen und Auflagen des Beobachtungsgebiets vom 13. März bis 21. März auch für den ehemaligen Sperrbezirk fort. Die Fristen ergeben sich aus der Geflügelpest-Verordnung“, informierte Tilla Steinbach.