StartseiteRegionalMüritzUrteil zum Mord in Waren vertagt

Erschossene Anwältin

Urteil zum Mord in Waren vertagt

Waren / Lesedauer: 3 min

Ein 80-Jähriger hat gestanden, eine Anwältin im Streit erschossen zu haben. Am Dienstag sollte ein Urteil fallen, das wurde jedoch verschoben.
Veröffentlicht:07.08.2018, 10:14

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Am Landgericht Neubrandenburg ist der dritte Verhandlungstag im Mordprozess um die Schüsse auf eine Rechtsanwältin in Waren an der Müritz zu Ende gegangen. Da weder Pflichtverteidung noch die Nebenklage am Dienstag ihre Plädoyers halten wollten, werden diese sowie auch das Urteil nun erst am 28.August erwartet. Richter Jochen Unterlöhner hatte seinerseits die Beweisaufnahme für abgeschlossen erklärt.

Entscheidende Positionen wie etwa die Schadenersatzforderungen der Familie der getöteten Anwältin sollen unter den Parteien in den kommenden Wochen besprochen und dem Gericht vorgelegt werden.

Mittelpunkt der Verhandlung bildete am Dienstag das forensische Gutachten des Gerichtspsychisters Michael Gillner. Er hatte dem 80-jährigem Angeklagten normale intellektuelle Fähigkeiten attestiert. Allerdings sei der Beschuldigte in einer depressiven Grundstimmung, die durch durch äußere gegebenenfalls auch verbale Reize in Affekt umschlagen könne.

Gutachter schließt Affekt-Handlung nicht aus

Dass die Anwältin im letzten Streitgespräch vor ihrem Tod den Angeklagten der Kanzlei verwiesen habe und er wieder und wieder Ablehnung und eine Niederlage bei der Rückforderung seiner fast 100.000 Euro von der Familie erlitten habe, hätte laut Güllner dazu führen können, dass der Mann zur Waffe gegriffen habe. Grundsätzlich festlegen wollte der Gutachter sich allerdings nicht.

Dass ein Mann, der sich eine Waffe in die Tasche stecke, bevor er in zu einem Gespräch in eine Kanzlei gehe, seine Tat nicht geplant habe, das klinge nicht plausibel, so die Verteidigung der Nebenkläger. Zumal der Senior bei vorangegangenen Gesprächen nach eigenem Bekunden ohne Waffe in die Kanzlei gekommen war. Die Angehörigen der am 1. Februar in Waren mit drei Kopfschüssen getöteten Rechtsanwältin verfolgten den Prozess sichtlich erschüttert.

Der Angeklagte hatte vor Gericht gestanden, die 67 Jahre alte Juristin am 1. Februar in ihrer Kanzlei erschossen zu haben. Das habe er damals aber nicht geplant. Im Streit hatte der Mann drei Schüsse aus einer Pistole abgefeuert, von denen zwei unmittelbar tödlich waren.

Angeklagter fühlte sich bedroht

In der Auseinandersetzung ging es um Schulden von rund 94.000 Euro. Das Geld hatte sich der Mann der Anwältin seit 1999 beim Angeklagten unter geschäftlichen Vorwänden geliehen. Trotz eines zivilen Gerichtsurteils im Jahr 2014 hatte das Ehepaar die Summe nicht an den Angeklagten zurückgezahlt.

„Ich habe geschossen, weil ich mich bedroht gefühlt habe”, hatte der 80-Jährige vor der Schwurgerichtskammer erläutert. Er sei aber nicht mit dem Vorsatz dort hingegangen, die Frau zu töten. Die Schüsse wurden kurz nacheinander abgegeben und trafen das Opfer in den Hals und in den Kopf. Der Schütze flüchtete, wurde aber durch Hinweise aus der Familie des Opfers und Zeugen in seiner Wohnung in Waren festgenommen.

Später verriet er auch das Versteck der illegal besorgten Waffe unter einer Wurzel wenige Hundert Meter von der Wohnsiedlung entfernt. Die Anwältin hatte einen mehrfach angekündigten Verkauf ihres verschuldeten Wohnhauses in einem Dorf an der Müritz immer wieder verschoben. Damit hätten die Schulden bezahlt werden sollen. Der damalige Ehemann kann vor Gericht aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr befragt werden. Dem Angeklagten droht eine Verurteilung wegen Mordes oder wegen Totschlags.