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Urteil

Jäger geht mit falschem Hund auf Nachsuche - Geldstrafe

Waren / Lesedauer: 3 min

Ein Jäger hat mit dem Jagdhund nach einem angefahrenen Reh gesucht. Sein Hund hatte aber nicht die richtige Ausbildung dafür. Deshalb sollte er zahlen.
Veröffentlicht:02.12.2020, 07:27
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Ein Jäger aus der Müritzregion sollte 150 Euro Bußgeld bezahlen, weil sein Jagdhund nach MV-Vorgaben nicht korrekt ausgebildet war. Der Waidmann ließ das nicht auf sich sitzen und brachte den Fall vor das Warener Amtsgericht. Immerhin reagierte der Beschuldigte einst kurzfristig, als er an einem Herbsttag im Jahr 2019 von der Jagdbehörde für eine sogenannte Nachsuche benachrichtigt wurde, nachdem sich zuvor ein Verkehrsunfall ereignete, bei dem ein Reh angefahren wurde.

Der Jäger begab sich damals mit seinem Jagdhund auf die Suche nach dem verletzten Tier. Gefunden hatte der Vierbeiner es nicht. Der Jagdhund hätte die Fährte nach dem kranken Tier von Rechts wegen aber gar nicht erst aufnehmen dürfen. So sehen es die Regeln in Mecklenburg-Vorpommern vor. Die Bußgeldstelle legte ihm eine Strafe auf. Der Beschuldigte akzeptierte diese nicht und beauftragte stattdessen zwei Anwälte in der Sache.

Prüfungsanforderungen sind nicht bundesweit einheitlich

Der Deutsch-Kurzhaar erfüllte nämlich nicht alle Kriterien, die die notwendige Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde im hiesigen Bundesland erforderte. Die Prüfungsanforderungen sind nicht bundesweit einheitlich. Vielmehr existieren länderspezifische Abweichungen. Der Jagdhund des Betroffenen erfülle alle Kriterien, die etwa im Land Niedersachsen gelten würden. In Mecklenburg-Vorpommern werde aber unter anderem mehr Priorität auf die Fährtenarbeit gelegt, erklärte die 55-jährige Zeugin, Edda Thalis vom Landesjagdverband, dem Vorsitzenden Richter Manfred Thiemontz. „Erst die Prüfung, dann die Anerkennung und zuletzt der jagdliche Einsatz“, verdeutlichte sie dem Richter die Verfahrensweise. Durch die strengen Vorschriften solle dem Tierschutz aus waidmännischer Sicht Rechnung getragen werden, indem geeignete Hunde das kranke oder verletzte Tier finden. Ein ungeeigneter Hund verlängere durch eine vergebliche Nachsuche nur das Leiden des Wilds, so die Zeugin.

Ein Detail im Gesetz bringt die Wende

Einer der beiden Anwälte des Betroffenen legte dagegen eher seinen Fokus darauf, die Banalität des Vorfalls zu betonen und die Bedeutung herunterzuspielen. Verteidiger Benjamin Richert redete von einer „Lappalie“. Das Verfahren sollte „wegen geringer Schuld und wenig Bedeutung der Sache eingestellt werden“, forderte er von der Anklagebank aus ohne seinen Mandanten an der Seite. Letzterer ging statt des Gerichtstermins anderweitigen Verpflichtungen nach, machte seinen Anwalt allerdings zum Sprachrohr, weshalb er die MV-konforme Prüfung mit seinem Deutsch-Kurzhaar seit Jahresanfang nicht nachholen konnte. Nach einer Lauferkrankung habe sich bei dem Jagdhund eine Immunerkrankung entwickelt, betonte der Hundebesitzer. Eine Genesung des fünfjährigen Vierbeiners zöge sich nach Einschätzung des Hundeführers noch mindestens bis Februar 2021 hin.

Trotz der flammenden Verteidigungsansprache Richerts, das Verfahren einzustellen, blieb die Bußgeldstelle hart – wenn man sich dort auch eine Herabsetzung um 50 Euro hätte vorstellen können. Daran, das Verfahren einzustellen, dachte auch Richter Thiemontz zunächst nicht – bis er eine „Hürde“ im Gesetzestext fand. Danach müsse das Gericht dem Jagdhundbesitzer nämlich Vorsatz für die Tat nachweisen. Genau das war aus Sicht des Richters der Knack- und Wendepunkt, das Verfahren einzustellen.

Zufrieden mit dem Urteil

Der Einwand des Kreises, dass der nicht jagdunerfahrene Mann mit dem Hund loszog und damit billigend in Kauf nahm, entgegen formaler Vorschriften zu handeln, blieb unbeachtet. Zufrieden mit dem Urteil verließ der Anwalt des Betroffenen den Verhandlungssaal.

Für den Gang vor das Amtsgericht und die beauftragten Anwälte entstanden dem Jäger um ein Vielfaches mehr Kosten, als er durch das Bezahlen des Bußgeldes hätte begleichen müssen. „Meinem Mandanten geht es ums Prinzip, nicht um die Geldstrafe“, sagte Richert zu den Beweggründen seines Auftraggebers.