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Urteil zum Einkaufstempel in Waren

Kaufhaus Stolz kann kommen

Waren / Lesedauer: 1 min

Das juristische Ringen um den Bau eines Einkaufstempels in Waren zog sich über Jahre hin. Am Ende unterlag der Landkreis vor Gericht und die Investoren können sich freuen.
Veröffentlicht:07.09.2015, 15:21

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Nun haben es die Investoren schwarz auf weiß: In der juristischen Auseinandersetzung um den geplanten Bau eines Kaufhauses der Kette "Stolz" in Waren hat das Verwaltungsgericht Greifswald den Landkreis dazu verurteilt, den Investoren die bislang verwehrte Baugenehmigung zu erteilen. "Aus Sicht des Gerichtes sind von dem geplanten Kaufhaus keine schädlichen Auswirkungen auf den Einzelhandel in der Innenstadt zu erwarten", teilte Gerichtssprecher Heinz-Gerd Stratmann dem Nordkurier am Montag mit. Entscheidend für die Beurteilung sei ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten gewesen. 

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ist den Beteiligten mittlerweile zugestellt worden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können binnen eines Monats gegen den Beschluss noch Rechtsmittel einlegen.