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Letzte Chance nicht genutzt

Kleiner Diebstahl endet hinter Gefängnismauern

Waren / Lesedauer: 3 min

Das hat der Angeklagte bestimmt nicht erwartet. Wegen einer Beute von knapp 25 Euro hinter Gitter zu wandern. Aber die Kerben auf der Vorstrafenlatte waren zu zahlreich. Da helfen auch keine Tabletten mehr.
Veröffentlicht:14.10.2014, 21:29
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Richter Michael Kasberg fühlt sich an sein Wort gebunden. Im Frühling des vergangenen Jahres versprach der Richter vom Amtsgericht in Waren einem Mann die letzte Chance. Noch einmal verurteilte Kasberg den seinerzeit zu einer Bewährungsstrafe. Und hatte eigentlich schon damals, wie er jetzt gesteht, kein besonders gutes Gefühl. Jetzt sitzt der gleiche Mann wieder vor „seinem“ Richter. Wegen Diebstahls. Und jetzt kann Michael Kasberg gar nicht nicht anders und verurteilt den Angeklagten, dessen Beute, wenn alles geklappt hätte, nur knapp 25 Euro wert gewesen wäre, zu einer Freiheitsstrafe.

Dem Warener wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im Januar in einem Supermarkt versucht zu haben, ein ganz einfaches Funktelefon und eine Handykarte zu stehlen. Aber er hatte nicht mit der Aufmerksamkeit einer Mitarbeiterin gerechnet, die gerade dabei war, frische Bananen ins Regal zu legen. Die schlich dem Mann gemeinsam mit ihrem Chef hinterher. Der verdächtige Langfinger fühlte sich beobachtet und warf schließlich, um nicht ertappt zu werden, das Diebesgut hinter ein Paket Windeln. Vergeblich. Vorgeführt im Büro musste er die Tat schließlich zugeben.

Seit Langem gilt der Angeklagte als drogenabhängig

Bei der Durchsuchung des Verdächtigen förderte der hinzu geholte Polizist dann auch noch ein Messer zutage. Allerhand - selbst bei einem Diebstahl wirkt sich allein die „Anwesenheit“ des Messers strafverschärfend aus. Der Mann ohne Handy kann zur Aufklärung nicht viel beitragen. Vor Gericht erzählt er, sich eigentlich an den Tag gar nicht mehr richtig erinnern zu können. Der Delinquent ist seit vielen Jahren drogen- und medikamentenabhängig. Seine Bewährungshelferin, die ihn seit mehr als zwei Jahren unter ihren Fittichen hat, berichtet von teilweisem Unvermögen ihres Klienten, sich räumlich und zeitlich orientieren zu können, von etlichen Entgiftungen und körperlichen Folgeschäden des Missbrauchs.

An jenem Tag im Januar will er eine viel zu hohe Dosis an Beruhigungstabletten geschluckt haben und gänzlich von der Rolle gewesen sein. Das mögen die Zeugen so nicht bestätigen. Vielleicht, heißt es, stand er ein wenig neben der Spur, aber von völlig daneben könne keine Rede sein. Richter Kasberg glaubt das. Und greift mit scharfen Worten die selbst verordnete Teilnahmslosigkeit des Angeklagten an, der kaum eine Auflage der vergangenen beiden Bewährungsstrafen erfüllt hat. Von insgesamt 75 Stunden gemeinnütziger Arbeit, zu der er einst verdonnert wurde, sind in zwei Jahren gerade mal 13  geleistet worden. „Sie kümmern sich einen Dreck darum“, herrscht Kasberg ihn an, „und ergeben sich in ihr Schicksal.“

Acht Monate „pur“ verlangt die Staatsanwältin für den Mann mit den zehn Vorstrafen, Rechtsanwältin Petra Seimer bittet um eine Bewährungsstrafe. Vergeblich. Sieben Monate soll ihr Klient hinter Gitter, so das Urteil von Richter Michael Kasberg. Der sich ja, wie er sagte, an sein Wort gebunden fühlt.