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Ausgangssperre

Menschen an der Müritz halten sich an neue Regeln

Müritzregion / Lesedauer: 3 min

Nach eindringlichen Appellen von Regierung und Landkreis gilt seit Freitagabend eine Ausgangssperre. Für die ersten Abende zog die Polizei ein positives Fazit. Ab jetzt wird es noch strenger.
Veröffentlicht:11.01.2021, 17:06

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Mit zig Appellen von allen Seiten wurden die Menschen in der Seenplatte als Hochrisikogebiet seit Freitag nochmals für das Einhalten der Corona-Maßnahmen sensibilisiert. Scheinbar zeigten die Appelle Wirkung. Diesen Eindruck erhielt die Polizei während ihrer Streifentätigkeit seit Freitagabend beim Überprüfen, ob die Ausgangssperre eingehalten wird.

Bis Samstagabend wurden in den Revierbereichen Waren und Röbel keine Verstöße festgestellt. Das sagte Holger Bahl, der Polizeiführer vom Dienst in Neubrandenburg, zur Corona-Lage in den Müritzstädten am Sonntag. Am Montag ist dann aber doch jemand erwischt worden, mehr dazu lesen Sie hier: 37-Jähriger aus der Müritzregion missachtet betrunken Ausgangssperre.

Abweichungen vom Radius nur mit triftigen Gründen

Die Bevölkerung halte sich nach den Angaben Bahls vorbildlich an die Regeln. Die Streifenbeamten hätten niemanden ohne triftigen Grund in den Abend- und Nachtstunden angetroffen. Stattdessen gingen jedoch vermehrt Anrufe unsicherer Bürger ein, die bei den zügigen Kurswechseln den Überblick darüber verloren hätten, was überhaupt noch erlaubt ist. „Wir hoffen, dass sich die Leute weiter so an die Maßnahmen halten“, sagte Bahl angesichts weiter rasch steigender Infektionszahlen.

Nun kommen die nächsten Änderungen für die Seenplatte als Hochrisikogebiet: Eine Ausgangssperre gilt ab Montag von 21 Uhr abends bis 6 Uhr morgens für alle, die keinen triftigen Grund (Arbeit, medizinische Versorgung, innerfamiliäre Pflegetätigkeit etc.) vorweisen können. Der Einkauf ist kein triftiger Grund, hieß es am Sonntag vom Kreis.

Das Entfernen vom Hauptwohnsitz von mehr als 15 Kilometer Luftlinie ist aber ab Montag ebenfalls untersagt. Abweichungen sind lediglich bei triftigen Gründen möglich. Dazu zählen etwa der Weg zur Arbeit, in die Schule, der Besuch von Kirchen, der Kernfamilie sowie von kranken Menschen. Auch wer sich mit Dingen des täglichen Bedarfs eindecken möchte, kann den 15-Kilometer-Radius vernachlässigen.

Neue Regeln auch für Leute mit Nebenwohnsitz

Wer seinen Hauptwohnsitz nicht in der Seenplatte hat, dem ist ab heute das Einreisen ohne triftigen Grund untersagt. Das Aufsuchen seines Nebenwohnsitzes ist bis einschließlich 21. Januar gestattet, hieß es vom Kreis weiter.

Neue Regeln gelten für alle Schüler. Sie werden wieder in Distanz beschult. Ausnahmen sind laut Kreissprecherin Haidrun Pergande für Abschlussklassen möglich. Für Kita-Kinder sowie Erst- bis Sechstklässler, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, soll eine Notbetreuung ihrer Kinder ermöglicht werden. Der 11. und 12. Januar gelten als Übergangstage. Ab 13. Januar müssen im Fall einer Notbetreuung Formulare vorgelegt werden – unter anderem eine „Notwendigkeitsbescheinigung“ des Arbeitgebers, die bestätigt, dass eine Kinderbetreuung zu Hause nicht möglich ist.

Die neuen Regeln sind voraussichtlich bis 31. Januar gültig. Noch einmal appellierte Kai Seiferth in seiner Funktion als erster Vize-Landrat, dass möglichst alle soweit wie möglich zu Hause bleiben und Kontakte mit anderen vermeiden.