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Behörden-Hürdenlauf

Naturschutz gilt auch bei Sportplatz-Sanierung

Röbel / Lesedauer: 2 min

Was hat ein Sportplatz mit einem Storchenhorst zu tun? Ziemlich viel, wie die Röbeler gelernt haben.
Veröffentlicht:31.12.2014, 12:16

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Noch müssen die Laufschuhe im Schrank bleiben – zumindest bei den Sportlern, die gerne auf der neuen Kunststofflaufbahn auf dem Friesensportplatz schon ihre Runden drehen wollten. Die Sanierung der alten Bahn ist zwar 2014 begonnen worden, fertig wird das Projekt aber erst 2015. Und auch dann erst, wenn eher frühlingshafte Temperaturen herrschen. 

Denn um die letzte Kunststoffschicht aufzubringen, sind nach Angaben von Röbels Bürgermeister Heiner Müller (SPD) durchgehend Temperaturen von 12 Grad an mindestens drei folgenden Tagen notwendig. Der PSV Röbel hat den Hut auf bei der Komplexsanierung des Röbeler Sportplatzes, gemanagt wird das Projekt von der Stadt Röbel. Bereits 2013 fertig gestellt wurde das Fußballfeld, hinzu kommen eine Trainingsbeleuchtung, die Sport auch unter Flutlicht möglich machen soll.  Der Bauantrag für diese sechs Strahler schien zunächst nach einem Routine-Verfahren auszusehen. Ein Irrtum, wie sich herausstellen sollte. „Denn dann schlugen europäisches und und nationales Naturschutzrecht zu“, so Müller. Gleich mehrere Bewertungen waren nötig, um zu prüfen, ob die Strahler auch „unschädlich“ sind. Eingefordert wurden Gutachten nach der „Special Protection Area“, der europäischen Vogelschutzrichtlinie und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU.

Geprüft werden musste zudem, wie es um den Schutz des Storchenhorstes an der katholischen Kirche in der Nähe des auszuleuchtenden Fußballfeldes bestellt ist. „Es geht um einen Sportplatz, also sportlich gesehen ein höchst anspruchsvoller behördlicher Hürdenlauf“, so Müller. Diese Hürden wurden übrigens inzwischen genommen. Anfang 2015 können die Strahler auf dem Röbeler Friesensportplatz endlich installiert werden.