StartseiteRegionalMüritzObduktion im Fall des verunglückten Seglers angeordnet

Bootsunglück auf der Müritz

Obduktion im Fall des verunglückten Seglers angeordnet

Röbel / Lesedauer: 2 min

Rechtsmediziner sollen jetzt die Todesursache klären. Außerdem wurden Ermittlungen angeordnet, weil es einen Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung gibt.
Veröffentlicht:05.10.2021, 16:00
Artikel teilen:

Nach dem Fund eines toten Seglers auf der Müritz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) sollen Rechtsmediziner die Todesursache klären. „Wir haben die Obduktion angeordnet“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg am Dienstag. Außerdem werde gegen den 62-jährigen Bootsführer ermittelt. Es bestehe der Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung. Nach bisherigen Ermittlungen waren ausreichend Rettungswesten an Bord des Segelschiffes, doch nur einer der vier Bastzungsmitglieder habe eine solche Weste getragen.

Bootsführer hat Sorgfaltspflicht

Der Bootsführer habe aber eine Sorgfaltspflicht, zumal das Boot am 23. September bei Sturm der Windstärke acht auf der Müritz unterwegs war. Später wurde bekannt, dass der Verunglückte und zwei der drei anderen Segler keine Rettungswesten getragen hatten. Das Todesopfer stammt wie die anderen Männer aus der Müritzregion und war damals über Bord gegangen – etwa auf der Mitte des Sees. Die bis zu eineinhalb Meter hohen Wellen hatten das neun Meter lange Boot stark ins Krängen gebracht.

Helfer hat sich am Kopf verletzt

Nach Angaben der Männer war der Jüngste hinterhergesprungen und hatte den 60-Jährigen etwa 15 Minuten über Wasser halten können. Dann sei dem jungen Mann die Kraft ausgegangen, so dass er sich selbst retten musste. Beim Aufstieg ins Segelboot habe sich der Helfer am Kopf verletzt. Der Verunglückte war erst am Wochenende leblos am gegenüberliegenden Ostufer gefunden worden. Die Müritz ist etwa zehn Kilometer breit und 30 Kilometer lang.