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Gerichtsbericht

Ohne Maske in die Tankstelle – und dann die Polizei angreifen

Waren / Lesedauer: 3 min

Ein Müritzer betrat eine Tankstelle ohne Maske. Ein Polizist beobachtete das und stellte den Mann zur Rede. Dann eskalierte die Situation in Waren.
Veröffentlicht:26.11.2021, 06:54

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Zum ersten Mal saß ein Mann aus Groß Plasten auf der Anklagebank. Der 47-jährige Müritzer wollte am 15. Oktober letzten Jahres bei der Shell-Tankstelle in der Strelitzer Straße von Waren ein Paket abgeben. Die notwendige Maske trug er dabei nicht. Zusätzlich ignorierte er die Ansage einer Tankstellenmitarbeiterin, die ihn auf die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes hinwies. Die höfliche Bitte ignorierte der Müritzer jedoch. Vor das Warener Amtsgericht musste der Mann nun allerdings, weil ihm von der Neubrandenburger Staatsanwaltschaft vorgeworfen wurde, einen Polizisten tätlich angegriffen zu haben.

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Jener Polizist nämlich bezahlte gerade, als der Angeklagte nebenan ohne Maske die Tankstelle betrat. Aus dem schlichten Auftanken des Streifenwagens entwickelte sich ein Einsatz. Einer, in dem der 48-jährige Beamte aus dem Polizeirevier des Heilbads den Beschuldigten zu einem Gespräch außerhalb des Tankstellen-Ladens aufforderte.

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Am Verhalten des Plasteners habe man bemerkt, dass dessen Gesprächsbereitschaft kaum vorhanden war. Der Beamte schilderte, was die Überwachungsaufnahmen der Tankstelle auf Band festhielten. Nur den entscheidenden Faustschlag in Richtung des Beamten sei laut Gericht auf den Videobändern nicht zu sehen. Der Angeklagte selbst konnte sich nach eigener Äußerung an keinen Faustschlag oder einen versuchten Schlag erinnern.

Anwalt fordert mehr Respekt vor der Polizei ein

Nachdem ihn der Beamte ansprach, „wollte ich nur mein Auto von der Zapfsäule wegfahren, weil hinter mir viele Leute standen“, erklärte er an seinem Verhandlungstag Richterin Alexandra Sprigode-Schwencke. Einem Gespräch mit der Polizei habe er sich nicht entziehen wollen, wenngleich sein Verhalten von Uneinsichtigkeit geprägt war.

Der Plastener hatte seinen Mund- und Nasenschutz nach eigenen Angaben zuvor vergessen. Als der Beamte das Gespräch mit ihm an der Zapfsäule suchte, eskalierte die Situation. Der Angeklagte fuhr mit dem Auto mehrfach an, während der Beamte noch in der Fahrertür stand. Unvermittelt „ging seine linke Hand, zur Faust geballt, einmal in meine Richtung, aber er konnte mich nicht treffen“, beschrieb der 48-jährige Zeuge die Situation, die trotz allem als tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte gewertet wurde. Nur Sekunden später folgte vom Zeugenstand aus ein Zugeständnis: Es könne auch sein, dass der Angeklagte den Beamten mit dieser Geste lediglich habe erschrecken wollen.

Dass er fortan bei potenziellen Polizeikontrollen Respekt vor der Staatsgewalt zeigen müsse und sich etwa der Herausgabe seiner Personalien nicht sträuben sollte, darüber belehrte den Angeklagten dessen Anwalt. Obwohl der Müritzer bislang eine weiße Weste hatte und die auch weiterhin behält, muss er tief in die Tasche greifen. Dafür, dass das Verfahren eingestellt wird, muss er insgesamt 1200 Euro zahlen. Darüber einigten sich die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte.