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Strafprozess

Online-Betrüger muss für knapp vier Jahre ins Gefängnis

Waren / Lesedauer: 2 min

Mit dem ergaunerten Geld finanzierte der Neustrelitzer Besuche bei Prostituierten. Damit ist erst einmal für lange Zeit Schluss.
Veröffentlicht:24.01.2018, 17:58
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Vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes Waren ist am Mittwoch ein 32 Jahre alter Mann aus Neustrelitz wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht sah es nach mehr als vierstündiger Verhandlung als erwiesen an, dass sich der Mann in 56 Fällen des Betrugs strafbar gemacht hat. Mehr als 33 000 Euro Schaden seien durch seine Aktionen entstanden.

Der Angeklagte, dem vor Jahren von Ärzten eine psychische Störung und Instabilität attestiert worden waren, hatte in allen Anklagepunkten gestanden. Er hatte von 2015 bis 2017 im Namen existierenden Firmen, die er sich „googelte”, aber mit frei erfundenen Mitarbeiternamen Laptops, Handys, Fotoapparate bestellt und nicht bezahlt. Dabei habe er bewusst verschiedene Unternehmen gewählt und erweckte so den Eindruck, dass er ein solventer Kunde sei. Die Ware ließ er zumeist an seine tatsächliche Adresse liefern.

Er behielt oder verkaufte sie, um sich Geld für Besuche bei Prostituierten in Berlin zu verschaffen, bei denen er vor allem immer wieder zu einer der Damen gegangen sei, um zu reden und Zuwendung zu erfahren. Da er schon wegen Betrugs vorbestraft und und aktuell im Gefängnis ist, kommt nun eine neue Strafe auf ihn zu. Unter Tränen vernahm der Neustrelitzer sein Urteil. Und wurde so abgeführt wie er gekommen war: mit Fußfesseln.