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Corona-Klage

Resort Fleesensee bekommt keine 250.000 Euro Lockdown-Ausfallgeld

Göhren-Lebbin / Lesedauer: 2 min

Ein weiteres Seenplatte-Hotel ist vor dem Neubrandenburger Landgericht mit seiner Klage aus Betriebsausfall während des Corona-Lockdowns gescheitert.
Veröffentlicht:27.10.2021, 13:16

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Vor dem Landgericht Neubrandenburg entschieden Richter der dritten Zivilkammer nun zum mindestens dritten Mal zugunsten der Versicherungen und wiesen die Klagen von Gastronomen und Hoteliers ab. Seit Mittwochmorgen ist klar, dass die Resort Fleesensee GmbH nicht auf das von ihrer Versicherung geforderte Ausfallgeld wegen des ersten Corona-Lockdowns hoffen kann. Das Unternehmen wollte 250.000 Euro Betriebsausfall einklagen, der entstand, als die MV-Regierung Mitte März 2020 unter anderem einen Zwangsstopp im Tourismussektor verhing.

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Der Grundtenor der Richter war hier allerdings ein anderer als bei ähnlich gelagerten Klagen. Laut Gerichtssprecher Christian Weidlich machte das Resort Fleesensee insbesondere entgangenen Gewinn über eine sogenannte Sachgewerbeversicherung geltend. „Entgangener Gewinn gilt aber nicht als Sachschaden”, erklärte Weidlich zum Urteil. Ein geringerer Teil der Viertelmillion-Forderung machte das Unternehmen für verdorbene Ware geltend. Grundsätzlich sei das von den Versicherungen zwar abgedeckt. „Dann hätte das Gesundheitsamt in diesem Fall aber konkret sagen müssen, dass Lebensmittel vernichtet werden müssen”, setzte Weidlich ergänzend dazu. Das war nicht der Fall. Somit besteht kein Anspruch auf eine Versicherungszahlung.

Andere Fälle, ähnliche Urteile

Mit einer Klage auf Ausfallgeld scheiterte jüngst bereits das Landhotel Roez. Die Kläger machten in diesem Fall rund 75.000 Euro Betriebsausfall geltend. Auch in diesem Fall wies das Landgericht die Klage ab. Die Begründung unterscheidet sich hier jedoch zu der vom Resort Fleesensee. Covid-19 gehörte nämlich beim Abschluss zahlreicher Versicherungsverträge noch nicht zum „Krankheiten-Katalog” und somit fehlt für Einbußen, die deswegen entstanden, der Versicherungsschutz. Erst in Versicherungsverträgen ab Mai 2020 ist Corona als Krankheitserreger im Infektionsschutzgesetz explizit benannt, so Gerichtssprecher Christian Weidlich.

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Gastronomin Cindy Diekelmann vom Neubrandenburger „Sandkrug” kam vor dem Neubrandenburger Landgericht ebenfalls nicht weiter. Inzwischen ist das Verfahren beim Oberlandesgericht in Rostock und ruht. Diekelmann will nämlich abwarten, bis der Bundesgerichtshof in ähnlich gelagerten Fällen ein richtungsweisendes Urteil gesprochen hat. Hintergrund dafür ist laut Diekelmann auch die momentane Ansicht des OLG zu Klagen über Ausfallfeld. Das Gericht vertrete nämlich dieselbe Auffassung wie das Landgericht, so die Unternehmerin.