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Corona-Pandemie

Risikopatienten können sich für Restimpfdosen bewerben

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Täglich bleiben offenbar bis zu fünf Impfdosen in der Seenplatte übrig. Bedürftige können ihren Wunsch jetzt per Mail geltend machen.
Veröffentlicht:25.02.2021, 18:23

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Menschen mit einer schweren oder chronischen Erkrankungen in der Seenplatte dürfen auf Restimpfdosen vom Gesundheitsamt hoffen. Wie Kreissprecherin Haidrun Pergande am Donnerstag mitteilte, können sich Betroffene mit einer Email an [email protected] wenden und ihr Bedürftigkeit schildern. Außerdem sollte ein ärztliches Attest beigefügt werden. Durchschnittlich stünden täglich bis zu fünf solcher Impfdosen zur Verfügung.

Den Angaben zufolge hätten sich schon unlängst einige Einwohner an das Impfmanagement des Landkreises gewandt, die noch nicht älter als 80 Jahre sind aber an einer schweren Erkrankung leiden. Ihre Wünsche wurden bereits erfasst. „Die Daten der Betroffenen sind mit deren Zustimmung aufgenommen worden. Grundlage ist selbstverständlich ein entsprechendes ärztliches Attest. Diese Patienten sind zugleich darüber informiert worden, dass sie sehr kurzfristig informiert und geimpft werden können, wenn Restimpfdosen zur Verfügung stehen”, so Pergande. Wer berücksichtigt wird, hänge unter anderem von der zur Verfügung stehenden Zahl an Impfdosen ab – aber nicht nur: „Beim Impfmanagement des Landkreises arbeiten medizinisches Personal und Fachkräfte für Organisation und Logistik Hand in Hand an der Umsetzung der Impfstrategie.”

Corona-Ausbruch in Warener Pflegeheim

Am Donnerstag war den Angaben zufolge erneut ein Corona-Ausbruch in einem Pflegeheim registriert worden, in dem Impfungen bereits stattfanden. So steckten sich in einem Heim in Waren 11 Bewohner und drei Mitarbeiter an. Da zehn Bewohner schon geimpft wurden, verliefen die Krankheiten bislang mild. Ein ganz ähnliches Szenario spielte sich erst kürzlich in Neustrelitz ab.

Da in allen Heimen des Landkreises bereits geimpft wurde, steuern die Impfteams fortan auch andere Betreuungseinrichtungen an. „Sukzessive können diese Wohngemeinschaften, Tageseinrichtungen, Betreutes Wohnen und andere mögliche Wohnformen für ältere und behinderte Menschen durch die mobilen Impfteams geimpft werden”, teilte Pergande mit. Allerdings sind in der Kreisverwaltung nicht alle Einrichtungen von privaten Trägern bekannt. Leiter von Einrichtungen sollen sich deshalb ebenfalls an die oben genannte Mailadresse wenden, um Besuche zu vereinbaren.