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Jagd auf alte Damen

Schulden treiben 21-Jährigen zur Diebestour

Waren / Lesedauer: 3 min

Der junge Mann, der drei Tage lang mit Raub und Diebstahl Angst und Schrecken in Waren verbreitet hat, muss sich vor Gericht verantworten. Ihm selbst saßen Gläubiger im Genick und er brauchte dringend Geld – um jeden Preis.
Veröffentlicht:01.10.2014, 21:17
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Kleinlaut oder schüchtern? Der 21-Jährige auf der Anklagebank spricht ganz leise. Die Staatsanwältin muss ihn auffordern, die Stimme zu erheben. Vergebens, der Angeklagte bekommt den Mund nicht richtig auf. Oder schämt sich der Müritzer am Ende? Als die Zeuginnen, seine früheren Opfer, aufmarschieren, um von der Richterin Alexandra Sprigode-Schwencke belehrt zu werden, riskiert er nur einen kleinen Blick. Dann beobachtet er intensiv die Tischplatte. Die Damen allerdings hatten ihn alles andere als zurückhaltend in Erinnerung.

Die Angst ging um unter den älteren Frauen in Waren um den 20. Juni herum. An drei aufeinander folgenden Tagen waren drei Damen in der City Opfer von Räubereien und Diebstählen geworden. Die Masche des Täters war immer die gleiche: Scheinbar leichte Beute ausspähen, sich heranschleichen, Handtaschen oder Rucksäcke entreißen und das Weite suchen. Bis am dritten Tag Schluss war. Weil ein Mutiger die Tat beobachte und den Übeltäter festhielt, bis die Polizei anrückte.

Zugedröhnt auf Beutetour

Ein Raub, bei dem zudem eine Seniorin verletzt wurde, und zwei Diebstähle wirft dem 21-Jährigen die Staatsanwaltschaft vor. „Wie“, fragt die Richterin, „sind Sie bloß auf eine solche Idee gekommen?“ Der Angesprochene windet sich. Erzählt davon, dass er selbst verschuldet seine Lehrstelle verloren hat, von intensivem Drogenkonsum und dass er völlig abgebrannt war. Dafür saßen ihm die Gläubiger im Nacken. Zuallererst die Dealer,  aber auch Internethändler und Handy-Firmen. Alles in allem waren das wohl 5000 Euro.

Aber er brauchte dringend frisches Geld. „Also bin ich los gezogen, zugedröhnt, und habe geschaut, wo möglichst keine Leute in der Nähe sind.“ Beim ersten und zweiten Mal ging alles gut, der dritte Raubzug wurde zum Verhängnis. „Sie hätten weitergemacht“, zeigt sich Richterin Sprigode-Schwencke überzeugt. Die Beute beim ersten Zug: 120 Euro und ein Handy, das gleich weiterverkauft wurde, der zweite Diebstahl, Rucksack aus dem Fahrradkorb entwendet, brachte 80 Euro ein.

Erwachsen? Nein, nicht er

Obwohl der junge Mann zur Tatzeit längst 20 Jahre alt war, bittet die Dame von der Jugendgerichtshilfe darum, das Jugendstrafrecht anzuwenden. Sie berichtet von Lernschwierigkeiten des Jungen, den Sorgen der Eltern, als der Sohn während der Lehre an falsche Freunde und Freundinnen geriet. Und weiß, wie schwierig es für den Angeklagten schon immer war, über sich und seine Probleme zu reden. Die Reife eines Erwachsenen besitze der noch lange nicht, so das Fazit. Und außerdem, der junge Mann, inzwischen wieder bei den Eltern lebend, ergatterte einen neuen Job und hofft, dort die Lehre wieder anfangen zu können.

Eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten – ausgesetzt zur Bewährung – fordert die Staatsanwältin, um eine Bewährungsstrafe bittet auch die Verteidigerin des Mannes. Dem schließt sich das Gericht an. „Sie wissen ja jetzt, welches Gefühl das ist, in einer Zelle zu sitzen“, sagt Richterin Sprigode-Schwencke zum Angeklagten. Der nickt und muss mit Tränen kämpfen. Drei Wochen saß der 21-Jährige in Untersuchungshaft. „Ein Schuss vor den Bug“, zeigt sich die Richterin überzeugt. Zudem vergattert sie den Verurteilten zu Wiedergutmachung. Das geraubte und gestohlene Geld muss er zurückzahlen. Und zur Suchtberatung muss er weiter, steht im Urteil.