StartseiteRegionalMüritzUrteil gegen Mutter des getöteten Babys rechtskräftig

Revisonsantrag zurückgezogen

Urteil gegen Mutter des getöteten Babys rechtskräftig

Deven / Lesedauer: 1 min

Eine Frau aus Deven, die ihr Kind getötet hat, wird nun ihre Haft verbüßen. Die Revision des Urteils wurde zurück gezogen.
Veröffentlicht:15.12.2017, 17:59
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Das Urteil gegen eine 33-jährige Frau, die ihr Baby getötet hat, ist nun rechtskräftig. Die Neubrandenburger Staatsanwaltschaft hat die beantragte Revision zurück gezogen. Das bestätigte auf Nordkurier-Nachfrage Carl-Christian Deutsch, Pressesprecher am Landgericht Neubrandenburg. Gründe nannte er nicht. In Justizkreisen heißt es, dass die Aussicht auf Erfolg, das Strafmaß durch die Revision zu erhöhen, in nächster Instanz, dem Bundesgerichtshof, zu gering sei.

Die Frau war im Juli zu drei Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Damit hatte das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft gelegen, die sieben Jahre gefordert hatte. Nach Angaben des Sprechers war die Frau seit dem Prozessende in Untersuchungshaft. Die Mutter des getöteten Säuglings hatte bereits zum Prozessauftakt Mitte Juni in nicht öffentlicher Sitzung gestanden, ihre kleine Tochter kurz nach der Geburt Mitte Dezember 2016 in ihrer Wohnung getötet zu haben.

Ermittler fanden die Leiche nach Hinweisen aus dem Umfeld der Frau vier Tage später in einem Schrank. Das Gericht hatte der Mutter die psychische Belastung durch die Entbindung und andere Umstände zu Gute gelegt und sah einen „minderschweren Fall“ gegeben. So hatte sich der damalige Lebensgefährte überhaupt nicht um die Schwangere und ihr Kind gekümmert.