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Kindesmissbrauch

Vergewaltigte Mädchen müssen vor Gericht nicht aussagen

Malchow / Lesedauer: 1 min

Im Dresdner Landgericht wird einem 34-jährigen Malchower und seiner drei Jahre jüngeren Freundin ab 23. April der Prozess wegen Kindesmissbrauchs gemacht. Mindestens acht Zeugen sind geladen.
Veröffentlicht:11.04.2019, 11:57

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Der erste Prozesstag im Fall des vermeintlichen Kinderschänders aus Malchow am 23. April ist allein für das Verlesen der 13-seitigen Anklageschrift vorgesehen, so Corinna Michaelis vom Landgericht Dresden am Donnerstag.

Dem Angeklagten wird Entziehung Minderjähriger sowie schwerer sexueller Missbrauch der kleinen Kinder seiner Freundin vorgeworfen. Er soll sich in der Dresdner Wohnung zweimal an der einjährigen Tochter und im Urlaub fünfmal an deren vier Jahre alten Schwester vergangen haben. Ihm drohen dafür bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung.

Insgesamt sollen acht oder zehn Zeugen geladen werden. „Es ist aber nicht vorgesehen, die Kinder zu hören“, sagt Michaelis. Die älteste Tochter wurde bereits vernommen. Ihre Angaben hätten sich mit denen der Mutter, die sich im Gegensatz zu ihrem Freund geständig zeigte, gedeckt. Auch die Mutter sitzt wegen Beihilfe auf der Anklagebank. Laut Gerichtssprecherin sei die Verhandlung grundsätzlich öffentlich. „Gegebenenfalls wird für einzelne Teile die Öffentlichkeit ausgeschlossen.“