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Letzte Ruhe

Waren erhöht Gebühren für den Friedhof

Waren / Lesedauer: 2 min

Ohne Diskussion haben Warens Stadtvertreter zugestimmt, die Friedhofsgebühren zu erhöhen. Bei genauem Hinsehen haben sich nicht nur die Preise für die Gräber geändert.
Veröffentlicht:16.12.2017, 18:31
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Der Tod kostet bekanntermaßen das Leben. Und hat dennoch einen weiteren Preis: Die Friedhofsgebühren. Nachdem seit Jahren nicht den Kosten gedreht wurde, war es nun für Warens Stadtvertreter keine Diskussion mehr, dass die Gebühren für den städtischen Friedhof erhöht werden müssten. Mehrheitlich hoben sie für die neue Gebührensatzung die Hände.

Ergo: Waren es bis dato beispielsweise für ein Wahlgrab mit einer Liegezeit von 25 Jahren 1146 Euro, so kostet es fortan 1443 Euro (1. Abteilung). In der 2. Abteilung sind es künftig 884 Euro. Für ein anonymes Urnengrab werden laut Kalkulation statt bislang 663 Euro dann 743 Euro fällig und für die Nutzung der Friedhofskapelle zur Trauerfeier knapp 99 statt 86 Euro.

Neu: das Rasenwahlgrab

Die Stadtverwaltung mit Norbert Möller (SPD) an der Spitze vergleicht ihre neuen Friedhofs-Gebühren auch mit größeren Städten wie Stralsund, Greifswald, Wismar, Rostock und Schwerin. Dabei schneidet Waren nicht immer unbedingt preiswerter ab. Denn für ein sogenanntes Erdwahlgrab werden in Stralsund für 20 Jahre Liegezeit 900 Euro fällig, in Wismar sind es 785. In der Landeshauptstadt müssen für 25 Jahre Liegezeit 1383 Euro bezahlt werden.

Eine Änderung, die das Stadtparlament ebenfalls abgesegnet hat, bezieht sich auf eine neue Grabform – das Rasenwahlgrab. Es kostet knapp 3500 Euro. Dann ist man aber auch raus aus der Pflege, denn diese übernimmt für 25 Jahre die Friedhofsverwaltung. Diese neue Grabart sei für Angehörige, die keine Grabpflege leisten können oder wollen.

Keine Erhöhung seit 2008

Begründet wurde das Mehr an Geld für die letzte Ruhe damit, dass die Gebühren seit 2008 nicht angehoben worden seien und sich auch im Friedhofs-Etat alles rechnen müsse. Zumal dessen eigene Kosten nicht billiger würden. Und noch einen Grund gebe es: So müsste man die Satzung den veränderten Bestattungsformen anpassen.

Die Anzahl der Urnengräber, der anonymen Bestattungen und der Bestattungen mit nur einer Namenstafel auf der Wiese sei im Vergleich zu den Sargbestattungen drastisch gestiegen. Bei Urnengräbern ist die Liegezeit deshalb von 25 auf 20 Jahre reduziert werden. Eine Alternative zu dem recht deutlichen Gebührenplus gibt es für die Stadt laut Stadtverwaltung nicht. Sei doch im Kommunalen Abgabengesetz vorgeschrieben, dass Friedhöfe der Kommunen kostendeckend betrieben werden müssen.