Stadt erstattet Anzeige gegen Unbekannt
Warener Rathaus wittert Geheimnisverrat
Waren / Lesedauer: 2 min
"Dass Inhalte aus nichtöffentlichen Sitzungen an die Presse weitergegeben werden, ist kein Kavaliersdelikt", sagte Stadtpräsident René Drühl am späten Mittwochabend in der Warener Stadtvertretung. Deshalb habe sich die Stadt nach Absprache mit Hausjustitiar Marc-Olaf Stibbe dazu entschlossen, Strafanzeige zu erstatten. Konkret geht es laut Drühl um eine Fördergeldsumme in Höhe von mehr als 300.000 Euro, die in den Umbau des Bahnhofs investiert werden sollen.
Diese Summe, so die Auffassung von Drühl, sei ausschließlich im nichtöffentlichen Teil des Stadtentwicklungsausschusses am 1. März genannt worden. Schlussfolgerung des Stadtpräsidenten: Die Zahl müssten entweder seinerzeit anwesende Stadtvertreter oder aber Verwaltungsmitarbeiter - in diesem Fall - an den Nordkurier weitergegeben haben.
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre
Justitiar Stibbe ergänzte, dass für Stadtvertreter oder Verwaltungsmitarbeiter, die Inhalte aus nichtöffentlichen Sitzungen öffentlich machen, als Straftatbestand die Verletzung von Dienst-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen in Frage komme. Dies könnte nach Auskunft von Stibbe mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. "Ich appelliere an das Gewissen von Stadtvertretern und Verwaltungsmitarbeitern, sich an die Verschwiegenheitspflicht zu halten", sagte Drühl.
Warum die Stadt Waren allerdings den Fördermitteleinsatz von öffentlichen Steuergeldern in sechsstelliger Höhe in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 1. März lieber im nichtöffentlichen Teil beraten und entschieden hat, sagten am Mittwochabend weder der Stadtpräsident noch der städtische Justitiar.