Gerichtsurteil
Warener Todesschütze wartet weiter auf die Revision
Waren / Lesedauer: 2 min
Im Fall der vor fast einem Jahr erschossenen Warener Anwältin rückt die Überprüfung des Urteils näher. Wie Matthias Koch, Rechtsanwalt des Ende August wegen der Tat zu einer Haft von sieben Jahren und acht Monaten verurteilten Siegfried B. aus Waren, gegenüber dem Nordkurier erklärte, habe er die Revision fristgemäß schriftlich begründet und warte nun auf eine Reaktion der Generalbundesanwaltschaft beziehungsweise des Bundesgerichtshofes (BGH). Noch sei allerdings nicht entschieden, ob das Urteil vom BGH überprüft wird. Der BGH kann die Revision auch zurückweisen, wenn es das Urteil für fehlerfrei hält.
Anwälte forderten nur drei Jahre und sechs Monate Haft
Zu den nun schriftlich angeführten Revisionsgründen sagte Matthias Koch nichts. Um diese öffentlich zu äußern, sei er von seinem Mandanten nicht entbunden. Koch hatte damals mit seinem Kollegen Sebastian Fitzer aus Neubrandenburg auf Totschlag in einem minder schweren Fall plädiert und nur drei Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Gegenüber dem Nordkurier sagte Matthias Koch nach der Urteilsverkündung, dass er das Urteil anfechte, weil er das Strafmaß für zu hoch halte. Im Gegensatz zur Auffassung des Landgerichts Neubrandenburg liege hier nur ein minderschwerer Fall des Totschlags vor. Der 80-jährigeSiegfried B. sei zum Tatzeitpunkt nur vermindert schuldfähig gewesen. Unter diesen Umständen hätte das Landgericht einen anderen, geringeren Strafrahmen anwenden müssen, sagte er.
Wurde der Mann etwa zur Tat gereizt?
Der Paragraf 213 des Strafgesetzbuches regelt den „minder schweren Fall des Totschlags“. Nach diesem kann der Täter geringer bestraft werden, wenn er „ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Misshandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen“ wurde.
Damit hatte Koch in seiner Argumentation vor Gericht darauf abgestellt, dass die Anwältin, die Siegfried B. seit Jahren knapp 100 000 Euro schuldete und ihm nicht zurückzahlte, bei einem Streit in der Kanzlei angeblich bedroht habe. Doch die Richter lehnten in ihrem Urteil diese Sichtweise ab. „Er nimmt eine Pistole mit 13 Patronen über das Magazin mit. Warum, mit welchem Ziel?“, fragte der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer, Jochen Unterlöhner.