StartseiteRegionalMüritzWeiter viel Ärger um ungültige Winterdienst-Gebühr in Penzlin

Bürgermeister entschuldigt sich

Weiter viel Ärger um ungültige Winterdienst-Gebühr in Penzlin

Penzliner Land / Lesedauer: 3 min

Eine Klage hat viel Staub in der Verwaltung aufgewirbelt. Der Bürgermeister wehrt sich gegen den Eindruck, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugeht.
Veröffentlicht:14.08.2019, 11:56

Artikel teilen:

Für Fehler steht man gerade. In diesen Tagen muss auch Sven Flechner (WPL), Penzlins Stadtchef, für einen Fehler der Verwaltung geradestehen. Es geht dabei um die rechtswidrige Gebührensatzung für Straßenreinigung und Winterdienst (Nordkurier berichtete).

Das Greifswalder Verwaltungsgericht stellte im September 2018 fest, dass die Satzung unwirksam ist. Trotzdem erhielten die Bürger der Stadt Penzlin und seiner Ortsteile erst im Juli Gebührenbescheide für den Winterdienst über rund 63 Euro. Einige, die wie der Wustrower Martin Aug von dem Gerichtsurteil wussten, legten Widerspruch ein. Er bekam daraufhin einen Rücknahmebescheid. Andere, die solch einen Bescheid erhielten, wurden von der Zahlungspflicht nicht befreit. Mehrere Leser wandten sich deshalb mit Unverständnis an die Redaktion, wollten aus Angst vor Repressalien aber nicht genannt werden.

Gericht sieht viele Mängel in der Satzung

Die Befürchtung von Kläger Martin Aug schien sich zu bewahrheiten. Wer keinen Widerspruch einlegte, durfte zahlen. Solch ein fragwürdiges Verhalten wollte sich die Penzliner Verwaltung nicht nachsagen lassen und hat inzwischen reagiert. Am Dienstag ordnete Flechner an, alle herausgeschickten Bescheide für die Winterdienst-Gebühr noch in dieser Woche offiziell für ungültig erklären zu lassen. Zuvor, räumte er ein, habe die Verwaltung lediglich denen einen Rücknahmebescheid geschickt, die gegen die Gebühr widersprochen haben. „Ich entschuldige mich dafür“, zeigt sich Flechner für die „irrtümlicherweise“ verschickten Bescheide reumütig, aber betont gleichwohl, dass die Leistung in Form geräumter Straßen trotzdem durch Mitarbeiter des Bauhofes erbracht worden sind.

Das Gericht bemängelte unter anderem fehlenden Mindestinhalt der Satzung, die Beitragsbemessung sowie unwirksame Regelungen darüber, wer als Abgabenschuldner zähle. Die Gebührensatzung stammt von 2007. Dass das der Redaktion vorliegende Urteil die vermeintliche rechtliche Grundlage schon für die Jahre 2016 und 2017 „aus den Angeln hebt“, soll rückwirkend keine Rolle spielen.

Stadt will Straßenreinigung überdenken

Das zumindest visiert Flechner an, um ein Bürokratiemonster aus Verrechnen, Rückerstattungen oder Nachforderungen zu vermeiden. Einige hätten bereits Widerspruch eingelegt, bei anderen sei der Bescheid durch stillschweigendes Dulden rechtskräftig geworden.

Doch ist dies zulässig? Die Kommunalaufsicht bejaht. „Rechtswidrige Verwaltungsakte sind zwar fehlerhaft, aber wirksam“, heißt es von Kreis-Sprecherin Haidrun Pergande. Zumindest solange, bis Widerspruchsverfahren oder Klagen etwas anderes ergibt.

Mit der Novellierung der Gebührensatzung rückt die Straßenreinigung neu in den Fokus. Die Stadt sei qua Gesetz verpflichtet, „nur“ die bedeutenderen Straßen zum Schutz der Öffentlichkeit in Schuss zu halten. Die Verwaltung überlege daher, inwieweit die laut Flechner bisher „großzügig ausgeführte Straßenreinigung“ auch weiterhin in diesem Maß zu belassen ist oder sie in Teilen auf die Anwohner übertragen werden soll.