Frankfurt (Main)
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes sperrte ihn rückwirkend ab dem 20. November für ein Jahr, setzt diese Strafe aber ab dem 10. Juni zur Bewährung aus.
© dpa-infocom, dpa:220126-99-859893/2
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes sperrte ihn rückwirkend ab dem 20. November für ein Jahr, setzt diese Strafe aber ab dem 10. Juni zur Bewährung aus.
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