Urlaub verjährt nicht automatisch – so entschied es das Bundesarbeitsgericht im Dezember. Aber wie ist es mit der Auszahlung von nicht genommenem Urlaub nach einem Jobwechsel?

Arbeitsrecht
Dreijahresfrist für Bezahlung von Urlaubsansprüchen bleibt
Erfurt
vor 7 Minuten