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Berufung

Mutter der getöteten Leonie (6) erneut vor Gericht

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Nach Ansicht des Gerichts hätte sie rechtzeitig Hilfe für ihre kleine Tochter holen können. Deshalb soll Leonies Mutter zwei Jahre ins Gefängnis. Ihre Anwältin legte Berufung ein.
Veröffentlicht:28.05.2022, 11:07
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Die Mutter der getöteten Leonie aus Torgelow soll sich im Sommer erneut vor Gericht verantworten. Wie ein Sprecher des Landgerichtes Neubrandenburg am Samstag sagte, ist die Berufungsverhandlung gegen die 27-jährige Frau am 3. August geplant. Sie war im Dezember 2021 vom Amtsgericht zu zwei Jahren Haft wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Die Strafe sollte nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Dagegen hatte ihre Anwältin Berufung eingelegt.

Schwere Misshandlungen durch den Stiefvater

Nach den bisherigen Planungen ist für den Berufungsprozess nur ein Verhandlungstag geplant. Die Verhandlung könnte zum Schutz der Geschwister des getöteten Mädchens allerdings, wie schon vor dem Amtsgericht, weitgehend ohne Öffentlichkeit stattfinden.

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Leonie war am 12. Januar 2019 tot in der Wohnung der fünfköpfigen Familie in Torgelow gefunden worden. Der Stiefvater hatte das Mädchen schwer misshandelt als die Mutter unterwegs war und dann verhindert, dass Retter rechtzeitig Hilfe leisten konnten. Der Mann gab einen Treppensturz des Kindes vor. Er wurde wegen Mordes durch Unterlassen rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Mutter war Hauptzeugin der Staatsanwaltschaft.

Mutter hätte rechtzeitig Hilfe holen können

Die 27-Jährige war im Dezember vom Amtsgericht Neubrandenburg zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sie habe im Januar 2019 die Möglichkeit gehabt, rechtzeitig Hilfe für die Sechsjährige zu holen, dies aber nicht getan, hatte die Richterin das Urteil begründet. Damit war das Amtsgericht noch über die Forderung der Staatsanwältin hinausgegangen. Die Verteidigerin hatte auf Freispruch oder Geldstrafe plädiert.

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