Die Beamten der Besonderen Verkehrsüberwachung des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Altentreptow haben einen 100 Tonnen schweren Autokran aus dem Verkehr gezogen, der ohne behördliche Genehmigung unterwegs war. Wie die Polizeiinspektion Neubrandenburg erst am Donnerstag mitteilte, soll der 44-jährige Kranführer eines brandenburgischen Krandienstunternehmens bereits am 1. November in den späten Abendstunden von Lübeck über die Autobahn 20 bis zur Anschlussstelle Altentreptow gefahren sein und anschließend den nahegelegenen Windpark Grapzow angesteuert haben.
Keine Genehmigung für den Schwerlasttransport
Dabei befuhr er unerlaubterweise auch die Behelfsbrücke über dem A20-Loch bei Tribsees, die nicht für eine derartige Belastung ausgelegt sei. Da die Polizei keine Kenntnis darüber hatte, konnte sie auch nicht zum Absperren von Brücken und Engstellen hinzugezogen werden, hieß es. Bekannt wurde dieser Verstoß allerdings erst drei Tage später, als die Beamten den Kranfahrer während der Arbeiten an einer Windkraftanlage kontrollierten. Die erforderliche Genehmigung für die Fahrt sei weder beantragt noch erteilt worden. Daraufhin wurde dem Kranführer die Weiterfahrt untersagt, bis eine nachträgliche Erlaubnis vorlag. Der tonnenschwere Kran musste deshalb bis zum 9. November im Windpark stehen bleiben.
„Gegen den Krandienstunternehmer wurde anstelle eines Bußgeldverfahrens ein Einziehungsverfahren über den gesamten Tatertrag des ausgeführten Auftrags im Windpark Grapzow eingeleitet. Dabei handelt es sich um einen Betrag im unteren fünfstelligen Bereich”, erklärte eine Polizeisprecherin. Außerdem müsse sich der Fahrer des Autokrans wegen des Verdachts der Fälschung beweiserheblicher Daten verantworten, da das Schaublatt im Fahrtenschreiber auf eine andere Person ausgestellt war.