StartseiteRegionalNeubrandenburgAbgeschobener Afghane bekommt Fristverlängerung 

Nasibullah S.

Abgeschobener Afghane bekommt Fristverlängerung 

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Der zu Unrecht aus Neubrandenburg abgeschobene Afghane Nasibullah S. hat von der Ausländerbehörde des Kreises Mecklenburgische Seenplatte eine Fristverlängerung bekommen, um sich zurückzumelden.
Veröffentlicht:13.08.2018, 13:12
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Die Ausländerbehörde des Kreises Mecklenburgische Seenplatte hat dem zu Unrecht abgeschobenen afghanischen Asylbewerber Nasibullah S. Fristverlängerung für die Rückmeldung gewährt. Ursprünglich sollte sich der 20-Jährige am Montag in Neubrandenburg zurückmelden, wo er bis zu seiner Ausweisung Anfang Juli gelebt hatte.

Die Anwältin des jungen Afghanen habe dessen Bitte übermittelt, sich erst am Dienstag melden zu müssen. Dem Wunsch sei entsprochen worden, sagte Landrat Heiko Kärger (CDU) am Montag in Neubrandenburg. 

Unterdessen hat sich Nasibullah S. am Montagnachmittag in der Gemeinschaftsunterkunft in der Oststadt, in der er bis zu seiner Abschiebung gewohnt hatte, gemeldet. Der afghanische Asylbewerber hatte dort bis zur Abschiebung ein Einzelzimmer, in das er wieder einziehen sollte.

Nach Afghanistan abgeschoben

Nasibullah S. war einer jener 69 Menschen, die im Juli mit einem Charterflug aus München nach Afghanistan abgeschoben worden waren. Der Fall des jungen Mannes, der seit 2015 in der Bundesrepublik lebte und gegen die Ablehnung seines Asylantrags geklagt hatte, sorgte für Aufsehen, weil er trotz eines noch laufenden Verfahrens in seine Heimat zurückgebracht wurde.

Nach seinen Angaben sollen Polizeibeamte Hinweise dazu ignoriert haben. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte Fehler des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) eingeräumt, das die Identität des Mannes falsch zugeordnet habe.

Am Sonntagnachmittag war Nasibullah S. an Bord einer Maschine auf dem Flughafen Berlin-Tegel gelandet und von einer Mitarbeiterin der Anwaltskanzlei in Empfang genommen worden. Er soll nun Anfang September am Verwaltungsgericht Greifswald zu seiner Situation und zu den Fluchtgründen angehört werden. Danach wird das Gericht über dessen Einspruch gegen die Ablehnung des Asylantrags entscheiden.