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Parteitag in Neubrandenburg

AfD scheitert erneut vor Gericht

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Die AfD hat im Ringen um die Durchführung ihres Parteitags mit 400 Mitgliedern in Neubrandenburg eine weitere Niederlage hinnehmen müssen. Jetzt bleibt nur noch ein Weg.
Veröffentlicht:18.03.2021, 16:22

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Im juristischen Tauziehen um die Durchführung eines Präsenz-Landesparteitags in Neubrandenburg hat der AfD-Landesverband Mecklenburgvorpommern abermals eine Schlappe einstecken müssen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes in Greifswald bestätigte am Donnerstag, dass fürs kommende Wochenende geplante Nominierungsparteitag der AfD nicht im Jahnsportforum stattfinden darf und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz.

Die Richter am Verwaltungsgericht begründeten ihre Entscheidung damit, dass „die Beschwerde den gesetzlichen Darlegungsanforderungen nicht genüge und im Übrigen der angegriffene Beschluss des Verwaltungsgerichts in der Sache nicht zu beanstanden sei”, wie es in einer Mitteilung heißt. In dem Beschluss folgte das OVG der Vorinstanz darin, dass unter anderem keine Benachteiligung der Partei vorliegt, da die Begrenzung auf 125 Teilnehmer für alle Parteien gleichermaßen gilt.

VZN pocht auf Obergrenze von 125 Teilnehmern

Bereits am Montag hatte das Verwaltungsgericht Greifswald einem Antrag der Partei auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt. Die AfD will mit bis zu 400 Mitgliedern einen Landesparteitag im Jahnsportforum abhalten, der größten Mehrzweckhalle im Osten des Landes, die etwa bei Konzerten über 5000 Menschen fasst.

Der Komplex wird vom der städtischen Tochtergesellschaft Veranstaltungszentrum (VZN) Neubrandenburg vermarktet und vermietet. Das VZN hatte zwar entschieden, dass Parteien das Jahnsportforum unter Auflagen für Parteizwecke nutzen dürfen – allerdings nur mit bis zu 125 Teilnehmern, was Oberbürgermeister Silvio Witt (parteilos) zuvor festgelegt hatte. Die Stadt hatte die Begrenzung mit Verweis auf die Corona-Pandemie begründet, die AfD sah sich benachteiligt.

Holm: „Das ist ein Skandal erster Klasse”

Gegen die Entscheidung des OVG kann die Partei jetzt Berufung vor dem Bundesverwaltungsgericht einlegen. Schon im Februar hätte der AfD-Parteitag im Jahnsportforum stattfinden sollen, damals unterlag die Partei aber ebenfalls vor Gericht.

AfD-Landessprecher Leif-Erik Holm kann die Entscheidung nicht nachvollziehen, wie aus einer umgehend veröffentlichten pressemitteilung hervorgeht. „Dass der größten Oppositionspartei Mecklenburg-Vorpommerns seitens der eigentlich zur Neutralität verpflichteten Neubrandenburger Verwaltungsspitze derartig Knüppel zwischen die Beine geworfen werden, ist ein Skandal erster Klasse”, wird Holm darin zitiert. Oberbürgermeister Silvio Witt (parteilos) habe sich als Demokrat disqualifiziert, kritisiert der Landessprecher weiter.

Die Partei prüfe nun den Gang vor das Bundesverfassungsgericht. „Auch wenn nun kaum noch Zeit bleibt, bei einer positiven Entscheidung die Halle für den Parteitag vorzubereiten”, fügt Holm an.