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Mordprozess Leonie

Morddrohung an Leonies leiblichen Vater

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen eines anonymen Drohbriefs, der sich gegen den leiblichen Vater der in Torgelow getöteten Leonie und dessen Anwalt richtet.
Veröffentlicht:24.10.2019, 11:39

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Im Zusammenhang mit dem Mordprozess um Leonie aus Torgelow ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen eines anonymen Drohbriefs. Das Schreiben mit Beleidigungen und Drohungen an den leiblichen Vater und seinen Nebenklage-Anwalt war beim Neubrandenburger Landgericht eingegangen und wurde am Donnerstag im Gerichtssaal vorgestellt und übergeben.

Das zweiseitige Schreiben zeige den Nebenkläger – den Vater aus Wolgast – mit seinem Anwalt im Gerichtssaal und daneben eine Pistole. Darin heiße es unter anderem, wer sein leibliches Kind nicht vor dem Tod bewahren könne, müsse mit Konsequenzen rechnen. Der Nebenkläger werde mit Begriffen wie „dreckiger Bastard” beschimpft. Als Absender sei „Dein zweitschlimmster Alptraum” angegeben.

Verschärfte Sicherheitsvorkehrungen vor dem Gerichtssaal

Die sechsjährige Leonie kam am 12. Januar in Torgelow ums Leben. Sie lebte mit einem Bruder – beides Kinder des Nebenklägers – bei der Mutter und dem Stiefvater.

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Der Stiefvater ist wegen Mordes durch Unterlassen und Misshandlung von Schutzbefohlenen angeklagt. Er soll das Kind laut Anklage so misshandelt haben, dass es starb, und mit Absicht erst viel später Hilfe geholt haben. Bei der Polizei hatte er angegeben, Leonie sei eine Treppe hinabgestürzt.

Der Vorsitzende Richter wies Wachleute und Gäste nochmals auf die verschärften Sicherheitsvorkehrungen hin. Gäste werden vor Betreten des Saales durchsucht. Sie müssen Handys und andere Geräte eigentlich abgeben. Es gebe aber keinen Anlass, nun die Öffentlichkeit vom gesamten Prozess auszuschließen, sagte der Richter.