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Auf der Straße trotz Radweg - Dürfen Radfahrer das?

Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Radfahrer, die auf der Straße fahren, obwohl es einen Radweg gibt, sind gefährlich und nerven Autofahrer. Die Vorschriften sind eindeutig, lassen aber Ausnahmen zu.
Veröffentlicht:03.09.2018, 06:20

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In der Neubrandenburger Innenstadt würden ihn viele sicher begrüßen – einen Radweg. Denn das Radeln auf dem Pflaster ist kein Vergnügen. Wegen Tempo 30 ist das in der City nicht möglich, um so größer ist die Freude über jeden Radweg, der in anderen Stadtvierteln und im Umland an Straßen gebaut wird. Nur: Nicht jeder Radfahrer nutzt sie. Ein Burg Stargarder, der regelmäßig von Neubrandenburg über Bergstraße, Fünfeichen und Bargensdorf nach Hause fährt, sieht viele Radfahrer trotz Radweg auf der Straße fahren. Zu 90 Prozent seien das Radsportler, sagt er.

Mitunter habe er sie darauf hingewiesen, dass sie den mit einem entsprechenden blauen Schild gekennzeichneten Radweg nutzen müssen. Nicht selten bekomme er zur Antwort: Wir sind Sportler, wir müssen das Schild nicht berücksichtigen. „Das kann doch nicht sein! In der StVO steht, wenn ein Schild da ist, muss man den Radweg auch nutzen“, so der Leser. Er habe mit Radfahrern auf der Strecke schon „gefährliche Situationen erlebt“.

+ + + Lesen Sie hier, welche besonderen Verkehrsregeln für Radler gelten + + +

Laut Bußgeldkatalog sind 20 Euro zu zahlen, wenn man entsprechend beschilderte Radwege nicht nutzt. Wenn man dadurch behindert, gefährdet oder sogar ein Unfall passiert, können es bis zu 35 Euro werden. Diana Mehlberg, Sprecherin der Polizeiinspektion, bekräftigt den Standpunkt des Lesers. „Sobald ein Radweg vorhanden ist, besteht die Radwegebenutzungspflicht.“

Polizei plant keine speziellen Kontrollen

Ausnahmen gebe es bei Sportveranstaltungen, wenn der Veranstalter bei der Verkehrsbehörde einen Antrag auf „Befreiung der Radwegebenutzungspflicht“ stelle. Solche Ausnahmegenehmigungen gebe es zum Beispiel bei der Mecklenburger Seenrunde. „Da dürfen die Radfahrer auf der gesamten Fahrstrecke die Straße benutzen – egal ob ein Radweg vorhanden ist, oder auch nicht“, erklärt sie.

Spezielle Kontrollen zur Radwegbenutzungspflicht macht die Polizei aber nicht, „weil die Notwendigkeit nicht besteht. Es gab noch keine weiteren Hinweise“, so Diana Mehlberg. Diese Radfahrer würden eher vereinzelt auftreten, da seien Kontrollen auch sicher schwer. „Wir als Polizei appellieren an die Vernunft der Radfahrer. Für die eigene Sicherheit und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer sollten Radwege genutzt werden, wenn sie vorhanden sind“, betont sie.

Der genervte Burg Stargarder appelliert an die Vereine, in denen Radsport betrieben wird, darauf hinzuwirken. „Das leben wir auch im Verein“, sagt René Martin vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC). Obwohl er das Gefühl nachvollziehen kann, als Radrennfahrer auf der Straße fürs Training schneller zu sein, und räumt ein, mitunter deshalb auch den Radweg links liegen zu lassen. „Aber das Gefühl, sicher unterwegs zu sein, hat man nur auf dem Radweg“, betont er, weist allerdings darauf hin, dass es in der StVO auch ohne Anmeldung eine Ausnahme gibt. „Wenn wir mindestens 16 Personen sind – zum Beispiel bei unseren Feierabendtouren –, dann dürfen wir als Verband auf der Straße zu zweit nebeneinander fahren“, erklärt er.