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Rumpelkammer

Auseinandersetzung mit Neubrandenburger Türstehern vor Gericht

Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

Haben drei Flüchtlinge zwei Türsteher in der Rumpelkammer in Neubrandenburg angegriffen? Eine Aufklärung der Tatnacht war schwierig. Am Ende gab es dennoch ein Urteil.
Veröffentlicht:25.07.2017, 18:25

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Drei Männer aus Armenien und Syrien, die derzeit in Friedland und Neubrandenburg wohnen, mussten sich am Dienstag vor Gericht verantworten. Ihnen wurde gefährliche Körperverletzung und Beleidigung vorgeworfen. Hintergrund war eine Schlägerei vor dem Neubrandenburger Tanzclub „Rumpelkammer”, die sich im Mai 2016 ereignete.

Die Angeklagten Karen B. (35 Jahre), Mahamad A. (30) und Mohamad A. (24) seien damals an der Tür zum Nachtclub abgewiesen worden, weil sie keinen Ausweis vorzeigen konnten, schilderte der Staatsanwalt das Geschehen vor Gericht. Sie hätten sich dann an die Tische vor der Tanzbar gesetzt, aber auch dort wollte sie das Sicherheitspersonal der Rumpelkammer nicht haben. Als sie dann mit etwas Nachdruck aufgefordert wurden, sich davonzumachen, hätten die drei mit Beleidigungen, Faustschlägen und Fußtritten reagiert.

Was sich nach Erinnerung der Betroffenen in der Nacht ereignet hat, lesen Sie hier in unserem Premium-Artikel.

Das Gericht einigte sich am Dienstag mit Anklage und Verteidigung darauf, dass von einer Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit abgesehen wird. Allerdings wurde der Armenier Karen B. wegen Fahrens ohne Führerschein zu einer dreimonatigen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht begründete diese Entscheidung damit, dass Karen B. mehrmals ohne anerkannte Fahrerlaubnis erwischt worden und bereits auf Bewährung frei war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.