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Berauscht, aber ohne Führerschein in Friedland – immer wieder

Friedland / Lesedauer: 2 min

Ein 31-Jähriger ist 2020 mehrfach berauscht und ohne Führerschein erwischt worden – harte Konsequenzen drohen ihm aber nicht. Und das hat einen Grund.
Veröffentlicht:28.12.2020, 12:26

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Ein 31-jähriger Deutscher macht die Straßen rund um Friedland unsicher – und das, obwohl er eigentlich gar nicht fahren dürfte! Dem Mann fehlt die Fahrerlaubnis, und trotzdem war er allein im Dezember zweimal an Unfällen beteiligt.

Kein Alkohol im Blut, aber Drogen

Am 16. Dezember kam er mit überhöhter Geschwindigkeit in Friedland bei der Einmündung Schwarzer Weg von der Fahrbahn ab. Kein Führerschein, aber 0,0 Promille Alkohol im Blut. Ein freiwillig durchgeführter Drogentest führte jedoch zum Nachweis unterschiedlicher Substanzen, wie die Polizei später bestätigte.

„Es handelt sich dabei um denselben Tatverdächtigen, gegen den auch schon im Zusammenhang mit einem anderen Vorfall ermittelt wird”, sagt Diana Mehlberg von der Polizeiinspektion Neubrandenburg. Erst eine knappe Woche zuvor war vor den Toren Friedlands auf der Landesstraße 28 ein Kleintransporter mit drei Insassen in den Graben gefahren. Zu ihnen gehörte auch der 31-Jährige. Die Polizisten fanden ebenfalls Hinweise auf Drogenkonsum. Wer an diesem Tag gefahren ist, müsse aber noch ermittelt werden, sagt Mehlberg. Bislang will es keiner gewesen sein.

Härtere Strafe?

Allein 2020 fiel der 31-Jährige also mehrfach auf, unter anderem auch im August. Einen Führerschein besaß er schon zu diesem Zeitpunkt nicht, die Polizei wies in seinem Blut die Substanz THC nach, die unter anderem in Cannabis enthalten ist. In den Jahren 2015 und 2016 tauchte der Name des 31-Jährigen auch schon bei den Verkehrsdelikten auf.

Müssen bei einem derart und offensichtlich hoffnungslosen Fall nicht drastischere Konsequenzen gezogen werden? „Wer wiederholt ohne Fahrerlaubnis fährt, dem droht theoretisch auch der Fahrzeug-Entzug”, sagt Sprecherin Mehlberg. Doch das sei zum einen nicht allein die Sache der Polizei und zum anderen gar nicht auf den Fall des 31-Jährigen anwendbar. Denn dieser saß ein jedes Mal, wenn er erwischt wurde, in einem Auto, das ihm gar nicht gehörte. „Dem Halter droht aber die gleiche Strafe”, warnt Mehlberg mit Verweis auf den Paragraf 21 des Straßenverkehrsgesetzes. Dieser sieht für das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. Sowohl für den Fahrer als auch für den Halter, der das zulässt oder anordnet.

Noch keine konkreten Konsequenzen

Mit konkreten Konsequenzen für den Verkehrsrowdy hält sich die Polizei offiziell aber noch zurück. „Erst einmal müssen die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen werden”, sagt Diana Mehlberg. Den Menschen der Friedländer Region bleibt bis dahin nur zu hoffen, dass keine weiteren Kumpane dem 31-Jährigen ihr Auto leihen.