StartseiteRegionalNeubrandenburg▶ Besucher des Weberglockenmarkts müssen Armbändchen tragen

Corona-Regeln

▶ Besucher des Weberglockenmarkts müssen Armbändchen tragen

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Am heutigen Mittwoch startet der Weberglockenmarkt in Neubrandenburg wie geplant. Selbst bei einer 2-G-Plus-Regelung sieht sich die Stadt vorbereitet – unter anderem mit Bändchen.
Veröffentlicht:24.11.2021, 15:07

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Am frühen Mittwochabend fällt der Startschuss für den Neubrandenburger Weberglockenmarkt; doch die Fahrgeschäfte und Essensbuden sind bereits geöffnet und werden schon gut angenommen. Einzelhändler und Budenbetreiber weredn voraussichtlich bis zum 22. Dezember auf den Boulevard zu Glühwein, Mandeln und Einkaufsfreuden locken. „Es gilt die Maskenpflicht, und Laufwege sind gekennzeichnet”, sagte Stadtsprecherin Anett Seidel auf Anfrage. Für Menschen ohne Impfung dürfte es ein kurzes Vergnügen sein - spätestens wenn die neue Corona-Landesverordnung erscheint.

2G-Plus auf dem Weihnachtsmarkt?

Nach den Kabinettsbeschlüssen vom Dienstag scheint klar: Künftig wird beim Weberglockenmarkt mindestens die 2-G-Regel gelten müssen – sofern sich der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte auf der Corona-Warnstufe „Orange” befindet. Derzeit ist der Landkreis sogar auf der „roten” Stufe. Das bedeutet, dass auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test vorlegen müssen. Die sogenannte 2-G-Plus-Regel müsste in diesem Fall auch beim Weberglockenmarkt Anwendung finden.

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„Sobald die neue Corona-Landesverordnung da ist, können wir sie auch umsetzen”, sagte Anett Seidel. Jederzeit sei das möglich, so die Sprecherin.

Markierung mit Armbändchen

Das Konzept der Veranstalter sehe vor, dann auf dem Marktplatz, bei der Touristinfo und beim Eingang zur Turmstraße gegenüber vom Rathaus Möglichkeiten bereitzustellen, bei denen die Besucher ihre Impf-, Genesenen- und Testnachweise einreichen können. Bei Besuchern unter 18 Jahren reiche dann jedoch auch ein Schulnachweis, da dort ebenfalls regelmäßig getestet wird. Kinder unter sieben Jahren brauchen gar keine Nachweise.

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Für die Nachweise bekomme jeder ein Armbändchen, das sie für die Inanspruchnahme von Glühwein und Co. dann auch benötigen. An Menschen ohne Bändchen dürfe – sobald die neue Corona-Landesverordnung da ist – auch nichts ausgeschenkt oder verkauft werden.

Aber am Mittwoch selbst gibt es bis auf Maske und die Einhaltung von Abstand weiter keine Beschränkungen. So hatte das Gesundheitsamt das Hygienekonzept im Einklang mit der bislang geltenden Coronaverordnung abgenickt.