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Dicker Brocken

Bußgeldverfahren wegen Überbreite eines Traktors

Altentreptow / Lesedauer: 1 min

Wenn etwas zu breit ist, kann es schon mal teuer werden. Vor allem, wenn es ein Traktor ist und Unterlagen fehlen.
Veröffentlicht:21.09.2018, 14:02

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Weil ein Traktorfahrer mit seinem Gefährt, das Überbreite hatte, ohne Ausnahmegenehmigung unterwegs war, sehen er und sein Firmenchef sich nun einem Bußgeldverfahren ausgesetzt. Der Traktor war zwischen Altentreptow und Grischow unterwegs, was den Gegenverkehr dazu zwang, sehr weit rechts ranzufahren, um eine Kollision mit dem überbreiten Fahrzeug zu vermeiden, teilte die Polizei am Freitag über den Vorfall vom Vortag mit.

Ein Polizeibeamter des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Altentreptow war in Zivil unterwegs und stoppte das Fahrzeug, da die Fahrzeugbreite der Zugmaschine nicht mit den Vorschriften nach der Straßenverkehrszulassungsverordnung konform sind. Bei der Fahrzeugkontrolle wurde festgestellt, dass die erforderlichen Ausnahmegenehmigungen des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr nicht vorhanden waren. Daher musste der Fahrer das Fahrzeug sicher in Grischow abstellen, bis die erforderlichen Genehmigungen erbracht werden.

Gegen den Unternehmer und den Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Sie müssten mit einer Geldbuße von 60 bis 75 Euro sowie mit einem Punkt in Flensburg rechnen, heißt es. Mit einer Fahrzeugbreite von fast vier Meter sei das Fahrzeug eine Gefahr im öffentlichen Straßenverkehr. Aus diesem Grund gebe es Vorschriften, die es bei Überlänge, Überbreite, Überhöhe und auch Übergewicht zu beachten gibt. Insbesondere die Unternehmen sollten diese Vorschriften kennen, weil bei einer Kontrolle nicht nur sie, sondern auch die jeweiligen Fahrer mit einer Geld- und Punktestrafe rechnen müssen, rät die Polizei.