Risikogebiete
Corona-Zettel für Hort- und Kita-Kinder stiftet Verwirrung
Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min
Während die Landkreise in MV über noch schärfere Corona-Regeln verhandeln, werden an anderen Stellen die bisherigen Regeln strenger angewandt. Mehrere Einrichtungen zur Kinderbetreuung in der Mecklenburgischen Seenplatte verschickten am Montag per Mail an Eltern ein Formular, dass nun für einige Verwirrung sorgt.
In einigen Fällen wird angekündigt, Kinder schon ab Dienstag nicht mehr zu betreuen, wenn die geforderte Erklärung der Eltern nicht vorliegt. Was hat es damit auf sich?
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Kann die Betreuung verweigert werden, wenn ein Formular fehlt?
Das Formular erinnert an die Maßgabe, die in der vergangenen Woche – beim Start nach den Herbstferien – für Schulen galt. Dort mussten Eltern verbindlich erklären, ob die Familie in der Ferienzeit ein Risikogebiet aufgesucht hatte.
Dort galt tatsächlich die Maßgabe: Liegt das Formular am ersten Schultag nicht vor, dürfen Kinder nicht am Unterricht teilnehmen. Nun fragen sich Eltern in der Region, ob auch Kita- und Hort-Kinder von der Betreuung ausgeschlossen werden, wenn das Formular nicht umgehend beim Träger der jeweiligen Einrichtung landet.
Am Ende muss die Kita entscheiden
So gedacht ist das von den Behörden jedenfalls nicht. Ganz verbindlich will man sich zu dem Thema aber auch nicht äußern. Die Verunsicherung ist bei allen Beteiligten groß. Die Träger verweisen auf das Jugendamt des Kreises, von wo das Formular am Montagvormittag versandt worden sei. Beim Kreis verweist man auf das Sozialministerium des Landes.
Dort wiederum stellt man klar: Das Formular ist nicht neu und sei schon vor einigen Monaten in Umlauf gebracht worden. „Von unserer Seite gibt es da auch keine neue Direktive. Gut möglich, dass die Kreis-Behörden und auch die Kitas angesichts der steigenden Corona-Zahlen jetzt mehr Wert darauf legen, zu erfahren, ob Kinder sich in Risikogebieten aufgehalten haben”, so Alexander Kujat, Pressesprecher im Sozialministerium auf Nordkurier-Nachfrage.
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Aus Sicht des Ministeriums sei das Formular nur dafür gedacht, die erfolgte Reise in Risiko-Gebiete mitzuteilen, wenn eine Quarantäne für das betroffene Kind verpflichtend sei. „Das gilt zum Beispiel nicht, bei einem Besuch innerhalb der Kernfamilie”, erläutert Kujat. Das Ministerium mache den Kitas keine Vorschriften darüber, ob eine regelmäßige verpflichtende Abfrage bei Eltern erfolgen muss.
„Wir gehen davon aus, dass die Träger solche Fragen vor Ort im Einvernehmen mit den Eltern klären. Es soll aber in keinem Fall dazu führen, dass Kinder nach Hause geschickt werden, weil Eltern ein Formular vergessen oder übersehen haben”, heißt es aus dem Ministerium.
Kitas sind keine Treiber der Infektionen
Laut Kujat sehe man in Schwerin derzeit auch keinen Bedarf bei den Corona-Regeln in Kitas nachzusteuern. Dort seien bislang nur wenige Corona-Fälle aufgetreten. „Kitas sind keine Hotspots oder Treiber des Infektionsgeschehens. Insofern sind wir der Meinung, dass die bisherigen Regelungen ausreichend sind”, so Kujat.